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Der Elternwille und das Recht auf freie Schulwahl muss für alle Schulformen gelten

Ministerin für Schule und Bildung
Frau Yvonne Gebauer

Via E-Mail

Der Elternwille und das Recht auf freie Schulwahl muss für alle Schulformen gelten

Sehr geehrte Frau Ministerin Gebauer,

die Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2018/2019 an weiterführenden Schulen sind
noch nicht in allen Kommunen und für alle Schulen abgeschlossen. Allerdings hat
sich die Erwartung, dass mit der Rückkehr zu G9 an Gymnasien die Nachfrage nach
Gesamtschulen deutlich reduziert, nicht erfüllt.
Im Gegenteil; Fast überall im Land können Gesamtschulen bei weitem nicht allen
Anmeldungen entsprechen und müssen Schülerinnen und Schülern den Zugang zu
der von ihnen gewählten Schulform verwehren. Sei es z.B. in Münster, Essen,
Geldern oder Leverkusen. Besonders deutlich wird der Mangel an
Gesamtschulplätzen in unser beider Heimatstadt Köln. Hier konnte die Stadt zum
wiederholten Male die Nachfrage nach Gesamtschulplätzen nicht befriedigen. Nach
dem die Kölner Gesamtschulen in den letzte Jahren im Durchschnitt 700
Schülerinnen und Schüler ablehnten, müssen sich dieses Jahr sogar rund 1.000
abgelehnte Schülerinnen und Schüler eine Schule einer anderen Schulform suchen.
Hierzu habe ich als Vorsitzender der Stadtschulpflegschaft Kölner Gesamtschulen
einen offenen Brief an die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, Henriette Reker
geschrieben den ich diesem Schreiben beifüge.
Ich möchte Sie ausdrücklich bitten, unterstützen Sie die Kommunen in NRW bei der
Schaffung eines ausreichenden, bedarfsgerechten und flächendeckenden Angebots
integrierter Schulen. Damit auch Kinder und deren Eltern, die sich für eine Sekundaroder
Gesamtschule entscheiden, ihr Recht auf freie Schulwahl wahrnehmen können.

Mit besten Grüßen
Ralf Radke

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