Inhalt

Gemeinsame Pressekonferenz der LEiS mit der Landeselternkonferenz zum Schulstart unter Coronabedingungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlich willkommen zu einem gemeinsamen Pressegespräch der LandesElternKonferenz (LEK) und der Landeselternschaft der integrierten Schulen (LEiS-NRW). Anwesend sind heute von der LEK, die Vorsitzende der LEK Anke Staar, Dr. Jan Klug,  und Dr. Ulrich Meier. Für die LEiS, aber dafür mit weniger akademischen Weihen RA Steffen Bundrück, Sava Stomporowski und mein Name ist Ralf Radke - ich bin Vorsitzender der LEiS.

Der Grund weswegen wir sie heute eingeladen haben, ist die Flut von weit über 100 Rückmeldungen von Eltern und Schüler*innen die uns insbesondere in den ersten Tagen seit dem kommunikativen Feuerwerk der Landesregierung am 15.04. erreicht haben. Viele Eltern und Schüler*innen und Lehrer*innen haben Ängste und Sorgen – Angst vor einer Ansteckung und die Sorge um sich und die Angehörigen die einer Risikogruppe sind.

Durch die politische Entscheidungen der Landesregierung und des Schulministeriums die Durchführung der Prüfungen auf oberste Priorität zusetzen und die oft als zu früh empfundene Öffnung der Schulen fühlen sich viele Eltern und Schüler*innen in diesen Sorgen alleine gelassen und nicht ernst genommen.

Die Landesregierung schafft mit dieser politischen Entscheidung eine Verschiebung der Verantwortung. Auf die Schulträger was die Infektionsschutzmaßnahmen angeht. Auf die Schulleitungen was die Organisation des Schullebens angeht und auf die Eltern und Schüler*innen  bzgl. eine individuelle Risikoabwägung.

Hier stellen wir fest, dass die Öffnung im Großen und Ganzen gut geklappt hat.

Die Schulträger haben als Verwaltung funktioniert und es irgendwie geschafft die Hygienischen Voraussetzungen in den Schulen so zu verbessern um die Schulen zu öffnen. Wobei die Begehungen in den einzelnen Schulen zur Umsetzung der Infektionsschutz-Standards in der Regel lediglich von Schulleitung und Hausmeister durchgeführt worden. Hier hatten wir eine Unterstützung durch die kommunalen Gesundheitsämter erwartet.

Die Schulleitungen haben als Verwaltung funktioniert und es geschafft in jeder Schule irgendwie für die Abschlussjahrgänge ein Angebote zu schaffen.

Und die Familien haben und schaffen es immer noch sich entsprechend der Situation irgendwie zu organisieren.

Aber die Betonung liegt auf dem Wort irgendwie. Es gibt keine Einheitlichen Linie keine Vergleichbaren Situationen, weder bei den einzelnen Schulträgern, in den einzelnen Schulen noch in den einzelnen Familien. Und im ganzen Land schon gar nicht. Und da wir weder wissen wie die Pandemie weiterläuft, noch wissen ob und welche Pläne das MSB zum 04.05. herausgeben wird gibt es für alle Beteiligten auch keine Planungssicherheit.

Diese Diversität der Probleme würden wir  gerne heute mit Ihnen besprechen.

Ein Wort noch zum Schluss. Das das Ministerium bzw die Landesregierung „auf Sicht“ fährt ist ein oft verwendetes Bild. Wir interpretieren dies so, dass wir bei Nebel unterwegs sind und wir sehr langsam fahren, weil die Virologen warnen: Da sind Bäume im Nebel! Die nun, in unseren Augen überhasteten Lockerungen kommen uns vor, als wenn wir jetzt Gas geben, weil die Virologen dies nicht beweisen können.

Hygiene-Konzept

RA Bundrück, stellv. Vorsitzender LEIS NRW

Schule und Hygienekonzepte

  • Schulmail vom 16.4. und 18.4.2020
  • Schule und Träger sind für die Hygiene verantwortlich
  • Werbepressekonferenz Ministerialspitze ein Tag vor der Schulöffnung: Träger, die nicht schnell genug waren können über die Bezirksregierung eine Adresse bekommen, wo man heute noch Kontigente bekommen kann
  • Ministerpräsident Laschet bei Anne Will: Die Ministerin selbst hat eingekauft.

Ist das die Klarheit, die die Schulen brauchen?

Rechtliche Regelung und Parallelvorschrift

Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor
Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich
der Betreuungsinfrastruktur

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem
Coronavirus SARS-CoV-2 (
CoronaschutzverordnungCoronaSchVO)

§ 2 (3) Bel den Nutzungen nach Absatz 2 sind die besonderen Anforderungen an den Infektionsschutz zu beachten. Hierbei sollen insbesondere Regelungen zu verkürzten Reinigungsintervallen in Sanitärräumen und Desinfektionsmaßnahmen sowie im Rahmen des Absatzes 2 Nummer 1 Maßnahmen zur Sicherung eines Mindestabstands von 1,5 m durch verkleinerte Lerngruppen oder größere Unterrichtsraume umgesetzt werden. § 3 Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten
(1) Der Betrieb der folgenden Einrichtungen und Begegnungsstätten sowie die folgenden Angebote sind untersagt:
 5. Volkshochschulen, Musikschulen, sonstige öffentliche und private außerschulische Bildungseinrichtungen, … 
(2) Die nach dem Landesrecht für Schutzmaßnahmen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden können Ausnahmen von Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 zulassen, wenn die Bildungsangebote der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung dienen oder die Wahrnehmung des Bildungsangebots zwingende Voraussetzung für eine staatlich vorgeschriebene Prüfung ist und bei der Durchführung geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen und zur Begrenzung des Zutritts zu Schulungsräumen auf maximal 1 Person pro zehn Quadratmeter Raumfläche sichergestellt sind.

 

Schulmail an die Rektoren

IV. Anforderungen an die Hygiene in der Schule

  • Zahl und Zusammensetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Die Teilnehmerzahl ist zu begrenzen in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und der Zahl der benötigten Aufsichtspersonen. Es muss zwischen den Schülerinnen und Schülern (Prüflingen) und zwischen diesen und Lehrkräften (Prüfende / Aufsichtspersonal) ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden können. à Wege

Es hat eine namentliche und nach Sitzplatz bezogene Registrierung zu erfolgen, um eine etwaige Nachbefragung bzw. Kontakt-Nachverfolgung zu ermöglichen.

Weitere Vorgaben

  • Persönliches Verhalten

Neben Beachten der Husten- und Nieß-Etikette, der Händehygiene und der Abstandsregeln sollten keine Bedarfsgegenstände wie Gläser, Flaschen zum Trinken, Löffel etc. gemeinsam genutzt werden.

  • Ausschluss von Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Symptomen

Symptomatisch kranke Personen sind von der Teilnahme an Unterricht und Prüfungen auszuschließen. Die Beteiligten (Prüflinge und Prüfende) sollten keiner gefährdeten Gruppe (s.o.) angehören. Zur Symptomatik bei COVID-19 finden Sie Hinweise in der verlinkten medizinisch-hygienischen Stellungnahme.

Und noch ein weiterer Vorschlag

  • Erweiterte Präventivmaßnahmen durch Tragen von Masken

Eine Maskenpflicht ist nur dann erforderlich, wenn die gebotene Abstandswahrung nicht eingehalten werden kann.

  • Händewasch- und Händedesinfektionsmöglichkeiten

Es ist für ausreichende Hände-Waschmöglichkeiten zu sorgen. Die Sanitäranlagen müssen mindestens mit ausreichend Seifenspendern ausgestattet sein. Sie müssen unter dem Kriterium der Abstandswahrung gut erreichbar sein. Der Zugang zur Händedesinfektion sollte vor Eintritt in den Unterrichts- bzw. Prüfungsraum und gegebenenfalls zusätzlich an gut erreichbaren Plätzen im Gebäude wie z.B. auf Fluren ermöglicht werden. Auf das Händeschütteln soll verzichtet werden. Die Hände sollten regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife über 20-30 Sekunden gewaschen werden. Hautverträgliche Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis können bei nicht sichtbarer Verschmutzung alternativ benutzt werden.

Zu guter Letzt

  • Mittel für die Händehygiene und für Reinigung und FlächendesinfektionBei Verwendung von Desinfektionsmitteln für bestimmte, häufig von unterschiedlichen Personen berührten Flächen sollten nur geeignete Desinfektionsmittel für alle Handkontaktflächen verwendet werden. Ihr Schulträger verfügt dazu über die notwendigen Informationen.
  • Standards für die Sauberkeit in den Schulen

Potentiell kontaminierte Flächen, die durch Händekontakte zu einer Übertragung beitragen könnten, sollen durch eine arbeitstägliche Reinigung und in zuvor definierten Bereichen (z.B. Handkontaktflächen, gemeinsam benutze Tastaturen, Sanitäranlagen, Türkliniken und Treppenläufe) ggfls. durch eine zusätzliche Flächendesinfektion mittels Wischdesinfektion (z.B. vorgetränkte Wischtücher) dekontaminiert werden. Es sollten nur geeignete Desinfektionsmittel für alle Handkontaktflächen verwendet werden. Ihr Schulträger verfügt dazu über die notwendigen Informationen.

  • Hygieneplan

Die ergriffenen Maßnahmen sollen Eingang finden in den Hygieneplan nach § 36 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz.

Fazit

  • Viele Leerformeln
  • Die Öffnung hat das MAGS zugelassen
  • Die Verantwortung wird auf Träger und Schulen abgeschoben.

Und dazu wohl aus den Ostertagen her kommend ein Zitat des Staatshalters (obersten Beamten als Motto)

Ich wasche meine Hände in Unschuld

Prasentation zur Pressekonferenz.

Rund ums Lernen unter Corona

Late-Night Show als gemeinsames Lernen

Schule ist mehr als nur Unterricht. Schule ist ein Lebens- und Sozialraum. Vom Sozialraum ist uns viel genommen worden. Darum erlaube ich mir auf die Late Night-Show aus Hamburg Dulsberg zu berichten. Immer wieder ist diese Schule Alter Teichweg in den Medien erwähnt worden:
„Zum Weinen schön“, betitelte eine Zeitung das Konzept. Das ist ein Format auf YouTube, wo der Schulleiter Björn Lengwenus zum talentierten Showmaster mutiert ist. "Mit 'Dulsberg Late Night' wollen wir einen digitalen Pausenhof schaffen und dafür sorgen, dass wir trotz der räumlichen Trennung zusammenkommen", erklärt er.[1]

Es ist eine Produktion mit Berichten aus dem Schul- und Lebensalltag der Kinder, Jugendlichen, der Lehrer und auch über Eltern. Nein. Wir verlangen nicht, dass jede Schule so etwas Aufwendiges auf die Beine stellt. Aber gerade unter Coronazeiten, in der Krise, hat diese Schule etwas Wunderbares geschaffen, sie hat einen Lebensraum und die Gemeinschaft gepflegt und dieser Lebensraum ist den Kindern und Jugendlichen trotz Corona erhalten geblieben.

In diesem Konzept werden die SuS aufgefordert und angespornt durch Denkaufgaben oder Wettbewerbe. Sie senden Grüße an die Klasse, die LuL, malen Bilder. Sie werden da abgeholt, wo sie sind, was sie bewegt, das zu tun, was sie sowieso jeden Tag machen, wie zum Beispiel Tick-Tock.

Und man lernt darin. Da wird zum Beispiel in einer Folge eine Pflanze, die als Dekoration des Studios dient, zum Thema. Die Jeffrey-Pflanze. Eine Lehrerin wird eingeblendet, die etwas drüber erzählt, dass die Pflanze Ableger bildet und robust ist. Die Samen dieser Pflanze werden gezeigt. Dabei entsteht wieder ein sozialer Bezug als der Lehrer, der sie in die Schule gebracht hat, die Mutterpflanze zeigt. Man lernt ganz nebenbei, ohne es zu merken - in einem Sozialraum.

So erfahren sie Gemeinschaft, spüren, dass sie nicht allein sind und bauen eine Resilienz auf, um diese Coronazeit zu überstehen. Ihr Alltag wird zum Thema und reflektiert. Sie bauen damit auch eine mentale Stärke auf, diese Zeit zu überbrücken. Wir hören und lesen, dass Kinder und Jugendliche vereinsamen oder depressiv werden. Durch diese Late Night wird aber der Gemeinsinn gestärkt und gelebt.

Etwas weniger aufwendig können andere Schulen ein paar Anregungen übernehmen. Durch Face-Time, virtuelle Galerien, Poetry-Slams für Schulen, indem wir Gedichte schreiben oder uns Geschichten ausdenken, wo kleinere Experimente zu Hause nachgestellt werden oder der Balkon oder Garten zum Lernort erklärt wird. Über Plattformen und Filmaufnahmen lässt sich sehr vieles einstellen und gemeinsam erleben. Solche Inspirationen können auch Schulen übernehmen, wo Kunst und Musik zu den Kindern und Jugendlichen zurückkommt.

Erfahrungen unter dem neuen Wochenplanunterricht und Fernunterricht

Fernunterricht und die Aufgabenstellungen von den Lehrern sind zum Alltag geworden. Zunächst war es ein großer Kraftakt, und wir bedanken uns bei den LuL, die alles aus dem Stehgreif organisiert haben. 

Es wäre jedoch hilfreich, wenn sich die Lehrer untereinander über das Pensum ihrer Aufgaben absprechen würden. Die einen machen zu viel, die anderen zu wenig. Unser Schulministerium spricht vom Distanz-Lernen. Aber mit Blick auf die Late-Night-Show sollte die soziale Distanz überwunden werden, um Gemeinsinn zu erfahren und zu lernen, während wir physisch auf Abstand bleiben müssen.

Es gibt Verbesserungsbedarf, ohne das Engagement der Lehrer schmälern zu wollen. Welche Erfahrungen Eltern über die aktuelle Form des Unterrichts gemacht haben, hat eine Hamburger Studie der Elternkammer versucht herauszufinden, bei der rund 22.500 Hamburger Eltern mitgemacht haben. „Für drei Viertel der befragten Eltern klappt „Schule zu Hause“ gut, aber Familien fühlen sich belastet und es besteht die Sorge, dass nicht alle genug lernen. Die überwiegende Mehrheit (72,6 Prozent) der Hamburger Eltern findet, dass es mit der Heimbeschulung in Hamburg ganz gut klappt. Das hat die von der Elternkammer durchgeführte Online-Umfrage unter rund 22.500 Hamburger Eltern ergeben.“[2]

Grundsätzlich wurde der Einsatz der Lehrkräfte und der Schulen durch die Eltern positiv bewertet: „Die Schule und die Lehrkräfte geben sich in dieser Situation viel Mühe“ und „Mein Kind erhält Unterstützung seitens der Lehrkräfte, wenn es diese benötigt.“  Die Lehrerinnen und Lehrer der Stadtteilschulen, die unsren Gesamtschulen entsprechen, würden ausreichenden Kontakt zu ihren Schülerinnen und Schülern halten, sich gut untereinander abstimmen und individuelles Feedback geben.
Eltern machen sich jedoch vor allem um die Bewertungen der Leistungen ihrer Kinder sorgen. So ist vielen Eltern nicht klar, auf welche Leistungen sich die Noten am Ende des Schuljahres beziehen werden. „Vor allen Dingen die Eltern der Prüfungsjahrgänge machen sich in diesem Zusammenhang auch Gedanken um die Gerechtigkeit der Bewertungen ihrer Kinder.“[3] Inwiefern diese Ergebnisse auf NRW übertragbar sind, kann man schwer einschätzen. Aber eine Grundrichtung dürfte einheitlich sein.

Zugang zu Internet und Computern

Die ganz große Frage ist, ob die SuS überhaupt an die Aufgaben herankommen und ob jedes Kind aus der Klasse daran teilnehmen kann. Plötzlich stellen wir fest, dass wir in einem hochentwickelten Land wie Deutschland Digital noch immer im Neuland sind. An dieser Stelle ist die Bildungspolitik gefragt, dass besonders abgehängte Kinder mit W-Lan und Geräten ausgestattet werden müssen, um den Anschluss nicht zu verpassen.

Diese Kinder und Jugendliche gilt es zu erreichen, die, die Zuhause kein W-lan haben, die keinen Computer, Notebook oder Tabletts haben. Wie viele Kinder müssen sich ein Gerät mit Geschwistern teilen oder mit den Eltern, die im Home-Office sind?

Fernunterricht muss qualitativ ausgebaut werden

Welche Verbesserungen erforderlich wären, dazu gibt die Hamburger-Untersuchung der Elternkammer einige Anstöße.

Es gibt aber zum Beispiel auch von Eltern Rückmeldungen, wo zehnte Klassen auf die Prüfungstrainer verwiesen und in die Corona-Ferien geschickt wurden, ohne jegliche Aufforderung von LuL, dass die Schüler eine Matheaufgabe, Englisch oder Deutschaufgabe einreichen sollten.

Hilfreich wäre es auch, wenn es bei einigen Themen mehr Face-Time gäbe, wie beispielsweise Mathe. Auch hier könnten Links und Verweise auf Lernvideos und aktivierbare Medien helfen.
Den ganzen Tag über Online-Unterricht zu machen, ist aber bestimmt auch keine Alternative. Auch dass die Aufgaben für eine Woche gestellt werden, macht es Eltern leichter, ihre Kinder nach einem eigenen Rhythmus aufgrund ihrer Berufstätigkeit zu unterstützen. Der Mix-macht‘s in diesem Fall.

(Wären wir nicht in Nordrhein-Westphalen, würde ich sagen, wir wissen nicht, wie lange wir diese Situation noch haben werden, bis wir alle Kinder regulär in die Schule schicken können). Es ist durchaus möglich, dass wir noch ein Jahr oder länger mit dieser Form leben müssen. Wir wissen jedoch immer noch nicht, wie was in NRW geplant wird. Wie kommuniziert wird.
Wir sind immer noch geschockt über den verfrühten Beginn am letzten Donnerstag – obwohl die Länder abgesprochen hatten, dass sie bis zum 4. Mai keinen Unterricht einführen wollen.

Wir haben durch die Abstandregelungen eine Raumknappheit, Lehrer fallen aus, weil sie zur Risikogruppe gehören und nicht zur Schule gehen können. Das sind alles Engpässe. Es braucht kluge Überlegungen, ob, wie und nach welchem Plan die Kinder bis zum Sommer noch einmal alle in die Schule kommen können. Aber unter schärfsten Hygienevorschriften, von Hygienikern überprüft. Dabei können Schülerinnen und Schüler nur in Schichten, an einzelnen Tagen kommen. Unter pädagogischen Aspekten ist es sinnvoll, dass sie sich bis zu den Sommerferien – unter dem Aspekt des Infektionsschutzes – ihre Klasse wiedersehen. Nur braucht dies einen Plan, Kommunikation und Sicherheit.
Etwas neidisch blicken wir nach Österreich, wo die Schulplanungen schon seit einer Woche kommuniziert und verlässlich vorbereitet werden. Sie haben ein Konzept. Das schafft Orientierung und gibt Zeit für die Vorbereitung im Mai. Für diesen Dialog stehen wir als Elternschaft bereit.

Abitur und Prüfungen?

Diese Prüfungen sollten nicht stattfinden. Alle Schulklassen und die jeweiligen Bedürfnisse müssen in den Fokus genommen werden. Was ist, wenn wir noch einmal Schulen wegen steigender Infektionszahlen schließen müssen? Unser Abitur ist auf das Sammeln von Punkten ausgerichtet, wo die Q1 wirklich Probleme bekäme, ihre Abi-Punkte einzubringen, wenn es noch einmal Schließungen gäbe. Umso wichtiger ist es, dass man dieses Risiko so weit wie möglich einschränkt durch eine konsequente Bekämpfung des Coronavirus.  Was ist mit den Kindern, die Übergänge haben von der 4 auf Klasse 5. Den Grundschülern, die Lesen und Rechnen lernen. Aber auch die mittleren Klassenstufen? Sie alle könnten noch einmal solche Schließungen erleben. Wir würden weitere Probleme bekommen bei Klausuren, Klassenarbeiten, Benotungen usw.

Wenn wir das alles auflisten, sehen wir, dass das Thema Abiturprüfungen den falschen Fokus auf die Probleme legt. Die jetzigen Abschlussklassen kommen gerade mit einem blauen Auge davon, da sie ein ‚normales Schulleben‘ hatten – abgesehen von den Prüfungen.

[1] https://www.mopo.de/hamburg/hamburgs-coolster-schulleiter-schul-tv-zum-weinen-schoen--36509626

[2] https://elternkammer-hamburg.de/wp-content/uploads/2020/04/PM-zur-Umfrage-der-EKH.pdf

[3] Ebd.

Vorbereitung und Abschlussprüfungen

Kommen wir zu den Prüfungsvorbereitungen für den 10. Jahrgang und die Q2.

Wie ich am Anfang schon sagte ist uns keine Schule bekannt in der es die Schulleitung nicht geschafft hat irgendein Angebot, sei es freiwillig oder verpflichtend, zu gewährleisten. Dies ist erstmal eine gute Nachricht. Die Frage ist, aber wie sahen diese Angebote im Details aus und wieso und wofür werden die Vorbereitungen durchgeführt.

Bleiben wir zu nächst in den Details. Hier offenbart sich eine sehr große Bandbreite an Variationen.

So fahren manche Schulen ein sehr schmales Angebot, in dem sie z.B. den Schüler*innen für einen LK Mathematik in den ganzen 2,5 Wochen bis zum 08.05. lediglich  6 Stunden anbieten. Andere bieten für Mathe LKs in derselben Zeit 12 Stunden an. Und das unabhängig der individuellen Bedarfslage der SuS.

Dementsprechend bieten manche Schulen Ihren Schülern an einem Tag bis zu 5 Unterrichtsstunden an  und haben dafür an anderen keinen Unterricht. Andere Schulen bieten jeden Tag lediglich zwei Stunden an und lassen so die Schüler*innen jeden Tag ihren Schulweg bewältigen, mit allen Risiken die damit in der gegenwärtigen Zeit verbunden sind.

Es gibt Schulen die bieten ausschließlich Vorbereitungsstunden in den Schulen an, andere setzen einfach das funktionierende Onlineangebot fort oder haben sich für eine Mischform entschieden. Es gibt Schulen wo von der ganzen Q2 nur 3 Schüler*innen tatsächlich in die Schulen kommen.

Von den Schulen die keine Online-Angebote anbieten, gibt es Schulen die individuelle Betreuung für die Schüler*innen anbietet die nicht in die Schulen kommen können oder wollen.

Sie sehen die Bedingungen für die Prüfungsvorbereitungen sind auch nach der Öffnung der Schulen extrem unterschiedlich. Die Scheere geht weiter auseinander.  Zu den günstigen oder ungünstigen Lernbedingungen in den letzten fünf  Wochen kommen die gerade beschriebenen Unterschiede hinzu.

Wenn man jetzt noch die Infektionsschutzmaßnahmen mit berücksichtigt, kann man von fairen und gleichen Chancen in den mittleren Abschlüssen und im Abitur und der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfungen nicht mehr sprechen. Wir, also zu mindestens die LEiS , empfehlen darum allen Schüler*innen der Abschlussklassen beim Antritt der Prüfung schriftlich auf diesen Umstand hinzuweisen um die jeweiligen Rechte in einem Anfechtungsverfahren zu wahren. Hierfür werden wir auch eine Mustererklärung herausgeben.

Kommen wir zu der Frage wieso und wofür diese Vorbereitungen und die Prüfungen durchgeführt werden.

Wir halten beides angesichts des Infektionsrisikos und der  beschriebenen Verwerfungen in den Prüfungsvorbereitungen für extrem fragwürdig, unverhältnismäßig im Aufwand und haben uns bereits für die Vergabe der Abschlüsse auf Basis der Vornoten ausgesprochen.

Besonders deutlich wird dies bei den Schüler*innen im 10. Jahrgang. Durch den geplanten Wegfall der Zentralen Prüfung wird die Vergabe an eine „Klassenarbeit“ mit bisher unklarer Gewichtung festgemacht. Warum die Schüler*innen deswegen jetzt noch zur Schule gehen sollen ist für uns nicht nachvollziehbar. Zumal der Hauptschulabschluss in Klasse 9 wahrscheinlich ohne eine weiter Prüfungsleistung vergeben wird.

Realistisch betrachtet gehen wir aber davon aus, dass das MSB die Prüfungen, trotz aller Proteste von fast allen Beteiligten, durchführen lassen wird. Wir sehen momentan noch zwei Szenarien in denen dies nicht geschieht: 1. Wir laufen innerhalb der nächsten Woche in eine zweite Welle, was sich niemand wünscht oder 2. Auf juristischem Weg über die Verwaltungsgerichte.

 

  • Einbindung der Kinder mit Behinderung und sonderpädagogischen Förderbedarf und Benachteiligungen (Dr. Jan N. Klug)
  • Wir brauchen auch die Öffnung der Förderschulen für Betreuung und Bildungsangebote.
  • Dazu braucht es spezielle Hygiene-Konzepte für Lehrkräfte und Schulbegleitung und ggf. auch eine Fortbildung zur Handhabung von Schutzkleidung.
  • Die Familien brauchen dringend Entlastung und die SuS soziale Kontakte.
  • Oft können benötigte Aufgabenangebote nicht online übermittelt werden, weil sie z.B. verstärkt haptisch – laminiert sind.
  • Aufgaben erschließen sich nicht, weil Sprachbarrieren oder andere Verständnisfragen nicht selbsterschließend sind, es zu wenig Erklärung gibt.
  • Solange Förderschulen nicht geöffnet werden, sollte eine stundenweise Betreuung z.B. durch Schulbegleitung zu Hause ermöglicht werden.
  • Besonders gefährdete SuS und Angehörige / Quarantäne und Krankheiten (Anke Staar)
  • Die Distanz- und Präsenz-Teilnahme von besonders gefährdeten SuS muss klar geregelt werden. Hier müssen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.
  • Der Distanzunterricht braucht Rahmenkonzepte - z.B. abgestimmte Wochenarbeitspläne für alle Fächer. Gleichzeitig muss die Möglichkeit geschaffen werden, dass Kinder dem Präsens-Unterricht zugeschaltet werden, sodass der Sozialkontakt und Austausch mit der Klasse und den Lehrkräften erhalten bleibt. Immer davon ausgehend, dass die Krise noch lange anhalten könnte, brauchen diese Kinder eine gesellschaftliche Anbindung. Es darf nicht zu einer sozialen Isolierung kommen.
  • Dazu brauchen die Schulen entsprechende Endgeräte und Plattformen, die den Datenschutz beim Livescreen gewährleisten. Das muss zeitnah erfolgen und kann auch für alle anderen Distanz-Angebote genutzt werden.
  • Es muss gewährleistet sein, dass alle SuS, die nun nach § 43 beurlaubt werden können, weil sie besonders gefährdete Angehörige haben, auch weiterhin Distanzunterricht erhalten! Derzeit würden sie nach dieser Regelung keinen Anspruch mehr auf Distanzunterricht haben. Das muss verhindert werden. Sie trifft keine Schuld und sie selbst sind nicht krank. Hier muss Distanzunterricht gewährleistet bleiben.
  • Bei allen SuS, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, ist ein proaktives regelmäßiges Zugehen seitens der Schule unerlässlich.
  • Da viele Lehrer selbst nicht teilnehmen können, wäre hier eine entsprechende Unterstützung dieser Schüler möglich.
  • Wir brauchen für alle SuS einheitliche Konzepte für Distanzunterricht in allen Schulformen und Jahrgangsstufen, wenn z.B. durch Quarantäne wieder ganze Klassen oder Schulen geschlossen werden müssen. Es darf nicht sein, dass das jede Schule selbst entwickeln muss.
  • Es fehlt eine Regelung für SuS, die während der Prüfungen bzw. Abschlüsse in Quarantäne kommen.

(Not-) Betreuung/ Ferienbetreuung und Lernangebote

  • Es kann davon ausgegangen werden, dass die Corona-Krise die Sommerferien und auch das nächste Schuljahr bestimmen werden und solange die Abstandregel von
    1,5 m Bestand hat, wird es zu Einschränkungen im Schulbetrieb und bei Betreuungsangeboten kommen.
  • Für viele Eltern ist die Betreuung ihrer Kinder in der Zeit des Lernens auf Distanz sowie Sommer- und Herbstferien unabdingbar, um der beruflichen Tätigkeit zu Hauseoder an der Arbeitsstelle nachkommen zu können. Kinder aus prekären Verhältnissen mit beengter Wohnsituation sowie Kinder mit Behinderung müssen u.a. dabei besonders beachtet werden.
  • Viele Familien konnten nicht arbeiten gehen sondern mussten ihren Jahresurlaub nehmen. Sie alle werden auf Betreuung ihrer Kinder angewiesen sein, weil sie nicht verreisen können. Viele Familien sind existenziell bedroht und brauchen ihr Einkommen, müssen arbeiten gehen.
  • Die LEK NRW und LEIS fordern, dass es von der Notbetreuung zu einer qualitativ guten und erweiterten Regelbetreuung in den OGS Einrichtungen sowie Kinder- und Jugendzentren kommen muss. Diese Betreuung muss in den Sommer- und Herbstferien durchgängig erfolgen.
  • Die Betreuungseinrichtungen müssen zu einem pädagogisch begleiteten weiteren Lernort werden, insbesondere für die Kinder, die mit dem Lernen auf Distanz nicht ausreichend unterstützt werden können.
  • Betreuung als Spielraum und Freizeitgestaltung ist weiterhin wichtig und kann helfen, die angespannte und stressige Situation der Kinder in ihren Familien aufzufangen und Spannungsfelder abzubauen.
  • Qualitativ gute Betreuung ist wichtig für Kindeswohl und Kinderschutz. Gerade Kinder aus Spannungsfeldern brauchen Betreuung und Hilfen.
  • Es sollte auch über neue Betreuungsformen wie Rad- oder Wanderunterricht / Outdoorunterricht nachgedacht werden.
  • Dieses Schuljahr und die Sommerferienzeit sollten genutzt werden, die Betreuung schrittweise und vorsichtig auszubauen und neu zu gestalten, um für das neue Schuljahr vorbereitet zu sein. Hierzu muss es übergreifende Konzepte geben, die für alle Träger gültig sind und mit Schule abgestimmt wurden.
  • In der Betreuung werden entsprechende Lernplattformen benötigt.
  • TASK FORCE für Zukunftsplanung (?)
  • Wir brauchen dringlich Konzepte für eine Beschulung aller SuS. Diese können nur gemeinsam entwickelt werden. Dazu braucht es die Beteiligung aller Akteure. Hier müssen Verantwortliche aus Politik, der Ministerien MAGS, MSB und MKFFi, die kommunalen Spitzenverbände und anerkannte Verbandsvertretungen Schüler, Eltern, Lehrkräfte prozessorientiert alle Bedarfe in den Blick nehmen. Diese müssen nach Dringlichkeit sortiert, erarbeitet und geplant werden.
  • Es gibt zahlreiche gute Beispiele anderer Länder, aber auch Konzeptentwürfe hiesiger Schulleitungen. Unter der Berücksichtigung der Einhaltung des Infektionsschutzes müssen die verschiedenen Konzepte zusammengeführt werden.
  • Wir bestimmen neue Werte und Normen. Damit diese akzeptiert werden, braucht es die Beteiligung aller.

Zurück

Spenden-Konto
Schließen

Spenden-Konto

Kontoverbindung
Sparkasse Goch-Kevelaer-Weeze
BIC WELADED1GOC
IBAN DE62 3225 0050 0700 5249 60