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Antwort der SPD zu den Wahlprüfsteine

Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2017
-    Landeselternschaft der integrierten Schulen in NRW e.V.
-    Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule NRW
-    Schulleitungsvereinigung der Gesamtschulen in NRW

Frage
Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Schulstruktur zu vereinfachen und zu vereinheitlichen?

Antwort:
Die NRWSPD hat in den vergangenen Jahren bereits dafür gesorgt, dass Schulen des längeren gemeinsamen Lernens gestärkt wurden. Sie stellen für Eltern, Kinder und Schulträger eine wichtige Alternative zum gegliederten System dar. Wir haben mit dem Schulkonsens die Voraussetzung für mehr Schulen des gemeinsamen Lernens vor Ort geschaffen. Mit der Streichung des Verfassungsranges der Hauptschule und der Einführung der Sekundarschule haben nun alle Schulträger die Möglichkeit, ortsnah ein qualifiziertes weiterführendes Schulangebot für alle Schülerinnen und Schüler anzubieten. Wir haben gleichzeitig Gesamtschulgründungen erleichtert. Damit unterstreichen wir, dass wir weiterhin die die Weichen auf ein längeres gemeinsames Lernen an den weiterführenden Schulen stellen. Wir wollen zukünftig die direkte Umwandlung bestehender Haupt- und Realschulen ermöglichen. Gymnasien soll die Umwandlung in Gesamtschulen zumindest dann ermöglicht werden, wenn sie die einzige weiterführende Schule am Ort sind. Dazu gehört auch, dass das Gymnasium wieder alle Abschlüsse vergeben kann, um ein diskriminierendes ‚Abschulen‘ von Kindern zu verhindern. Wir folgen dabei dem Grundsatz, dass jede weiterführende Schule die Verantwortung für die Kinder bis zum Abschluss übernimmt, die sie aufgenommen hat.
Um die Dichte des Lernstoffs und den damit verbundenen Druck bei den jüngeren Schülerinnen und Schülern am Gymnasium wieder zu verringern, werden wir zudem die Sekundarstufe I dort wieder auf sechs Jahre verlängern und damit der Länge der anderen Schulformen angeglichen. Auch darin sehen wir eine Vereinfachung und Vereinheitlichung, denn das Gymnasium wird dadurch wieder anschlussfähig an die anderen Schulformen.

Frage
Was werden Sie unternehmen, damit das Land seiner Verantwortung für die Entwicklung der Schullandschaft auch im Interesse gleicher Bildungschancen auf der Landesebene gerecht wird?

Antwort:
Die von CDU und FDP eingeführte generelle Schulzeitverkürzung am Gymnasium (G8) ist gescheitert. Unser Ziel ist, den Kindern wieder mehr Zeit zum Leben und Lernen zu geben. Dazu werden wir die Sekundarstufe I an Gymnasien wieder auf sechs Jahre verlängern und allen Schülerinnen und Schülern das Abitur nach neun Jahren ermöglichen. Neben dem Ausbau des längeren gemeinsamen Lernens, werden wir zudem an Schulen weiterhin Ungleiches ungleich behandeln: Über einen Sozialindex wollen wir künftig die Zuweisung von Personalressourcen auch daran orientieren, wo besonders viele Kinder und Jugendliche mit Förderbedarfen oder in besonderen Lebenslagen unterrichtet werden. Zusätzlich werden wir durch besondere Anreize Lehrkräfte für die Arbeit in diesen Stadtteilen honorieren. Zu gleichen Bildungschancen gehören aber auch gelingende Unterrichtsbedingungen. Dafür ist die Schüler-Lehrer-Relation entscheidend. Wir werden sie an allen Schulen weiter verbessern und Transparenz über Unterrichtsausfall und seine Ursachen herstellen. Um Unterrichtsausfälle, insbesondere bei langfristigen Abwesenheiten von Lehrkräften, wirksam zu vermeiden, werden wir den Einsatz von Vertretungskräften erleichtern. Gleichzeitig werden wir den Schulen, in Anlehnung an die Möglichkeiten der Selbstständigen Schule, mehr Möglichkeiten für eine eigenverantwortlichere Stellenbewirtschaftung geben.

Fragen
Welche Regelungen können Sie sich vorstellen, damit die Kultur des Behaltens an allen
Schulformen realisiert wird?

Antwort:
Wir teilen Ihre Auffassung: Sitzenbleiben und Abschulen kosten nur Geld, sie helfen in der Regel den Schülerinnen und Schülern nicht weiter. Daher folgen wir dem Grundsatz, dass jede weiterführende Schule die Verantwortung für die Kinder bis zum Abschluss übernimmt, die sie aufgenommen hat. Dazu gehört auch, dass ein Gymnasium alle Abschlüsse vergeben kann, um ein diskriminierendes ‚Abschulen‘ von Kindern zu verhindern. Darüber hinaus stehen wir der Idee offen gegenüber, um Modelle zu entwickeln, einzelne Inhalte ähnlich dem Kurssystem an der Hochschule wiederholen zu können.

Vollständiges Angebot in ganz NRW durch integrierte Schulen
Wenn das gegliederte Schulwesen an vielen Stellen des Landes nicht mehr voll funktionsfähig ist, weil es nur noch unvollständig vorhanden ist, wäre aus der Sicht von GGG NRW, LEIS NRW und SLV GE NRW eine der integrierten Schulformen an der Stelle des nur noch unvollständigen Systems die sinnvollste Lösung. Das wäre im Interesse einer qualitativ hochwertigen schulischen Versorgung aller Schüler der betroffenen Kommune, und es wäre auch unter finanziellen Aspekten bezogen auf den Landes- und den jeweiligen Kommunalhaushalt die vernünftigste Lösung.

Fragen
Wie stehen Sie zu dieser Überlegung? Welche Maßnahmen sollten ergriffen werden, um das zu realisieren?

Antwort:
Die NRWSPD teilt diese Auffassung und hat deshalb mit dem Schulkonsens die Voraussetzung für mehr Schulen des gemeinsamen Lernens vor Ort geschaffen. Mit der Streichung des Verfassungsranges der Hauptschule und der Einführung der Sekundarschule haben nun alle Schulträger die Möglichkeit, ortsnah ein qualifiziertes weiterführendes Schulangebot für alle Schülerinnen und Schüler anzubieten. Wir haben gleichzeitig Gesamtschulgründungen erleichtert. Dies hat zur Folge, dass es im Schuljahr 2016/2017 in NRW 457 Schulen des längeren gemeinsamen Lernens gab. Damit hat sich die Zahl der Schulen seit 2010/2011 um 234 erhöht – eine Verdoppelung im Vergleich zu 2010. Gerade die positive Entwicklung integrierter Schulformen im ländlichen Raum unterstreicht, dass längeres gemeinsames Lernen nicht nur bildungspolitisch sinnvoll ist, sondern auch eine qualitativ hochwertige schulische Versorgung aller Schülerinnen und Schüler in den dort betroffenen Kommunen gewährleistet. Wir werden weiterhin mehr längeres gemeinsames Lernen ermöglichen und direkte Umwandlungen wie beschrieben (Antwort 1) vereinfachen.


Frage
Was werden Sie unternehmen, um die privaten Träger und ihre Schulen verbindlich in die regionale und kommunale Schulentwicklung einzubeziehen und somit die Rechte und Pflichten der öffentlichen und privaten Schulen gleichzustellen?

Antwort:
Es gilt an dieser Stelle gründlich abzuwägen, inwieweit die Rechte und Pflichten der öffentlichen und privaten Schulen gleichzustellen und verbindlich in die regionale und kommunale Schulentwicklung einzubeziehen sind. Dabei sind die spezifischen Rechte privater Träger zu achten. Das öffentliche Interesse der Gewährleistung der Unterrichtsversorgung und einer guten Durchmischung der Schülerschaft muss damit in Einklang gebracht werden. Auch von privaten Trägern, die über öffentliche Ersatzschulleistungen finanziert werden, stehen in der Verantwortung sich daran konstruktiv zu beteiligen. Die Diskussion über die Rolle privater Träger und ihrer Schulen in diesem Kontext werden wir in der kommenden Legislaturperiode gemeinsam mit Kommunen, Trägern, Gewerkschaften, Schülerinnen- und Schüler sowie Lehrerinnen- und Lehrervertretungen intensiv führen.

Fragen
Welche Regelungen können Sie sich vorstellen, damit die Umwandlung einer Sekundarschule vereinfacht wird? Welche Regelungen beabsichtigen Sie, um Schulen mit Teilstandorten zu stärken?

Antwort:
 Wir wollen zukünftig die direkte Umwandlung bestehender Haupt- und Realschulen ermöglichen. Gymnasien soll die Umwandlung in Gesamtschulen zumindest dann ermöglicht werden, wenn sie die einzige weiterführende Schule am Ort sind. Ob und inwieweit im Rahmen des Schulkonsens schon eine Zweizügigkeit für die Gründung und den Fortbestand einer Sekundarschule insbesondere im ländlichen Raum als ausreichend betrachtet werden kann, wollen wir prüfen. Dies gilt auch für Schulen mit Teilstandorten zur Verringerung der Mindestgrößen besonders im ländlichen Raum. Hierfür brauchen wir ebenso realisierbare wie von Kommune, Schule und Eltern gleichermaßen unterstützte Lösung zur Vereinfachung von Umwandlungen.


Gleiche Eingangsbesoldung für alle Lehrämter
An den integrierten Schulen war noch nie nachvollziehbar, dass Kolleginnen und Kollegen für die gleiche Arbeit unterschiedlich besoldet wurden. Spätestens seit der neuen Lehrerausbildung entfällt jegliche Begründung für eine unterschiedliche Besoldung. Die GGG NRW, die SLV GE NRW und LEiS NRW stellen sich eine einheitliche Eingangsbesoldung von A 13Z für alle Lehrerinnen und Lehrer vor.

Fragen
Wie stehen Sie dazu? Wie sieht Ihr Plan zur möglichst baldigen Umsetzung aus?

Antwort:
Für uns gilt: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Mit dem 2009 in Kraft getretenen neuen Lehrerausbildungsgesetz durchlaufen nun alle Lehramtsanwärter die gleiche und gleich lange universitäre Ausbildung. Dies ist Ausgangspunkt für die berechtigte Forderung nach einer anschließend gleichen Besoldung unabhängig von der Schulform. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat sich ausdrücklich zum neuen nordrhein-westfälischen Lehrerausbildungsgesetz bekannt und zudem in Aussicht gestellt, zukünftig für eine gleiche Eingangsbesoldung aller Lehrkräfte zu sorgen. Dazu werden wir eine Reform der Besoldung von Lehrerinnen und Lehrern auf den Weg bringen. Gemeinsam mit den Vertretern der Lehrerschaft werden wir eine Lösung für eine gleiche Eingangsbesoldung aller Lehrkräfte, die nach dem neuen Lehrerausbildungsgesetz ausgebildet wurden, erarbeiten. Eine bessere Besoldung sollte gleichwohl mit dem Ziel verknüpft sein, die Schul- und Unterrichtsentwicklung konsequent voranzutreiben.

Fragen
Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit die Schulen, die eigentlich die besten Lehrer brauchen, diese auch erhalten können? Welche Anreizsysteme können Sie sich vorstellen, damit Lehrer sich an diese Schulen bewerben?

Antwort:
Die Dienstrechtsmodernisierung sieht bereits eine bessere Bezahlung für Beamte in schwierigen Gebieten mit herausfordernden pädagogischen Aufgaben vor; allerdings gilt dies bisher nur für Neueinstellungen über einen bestimmten Zeitraum. Diese Regelung werden wir prüfen und gegebenenfalls weiterentwickeln. Zusätzlich werden wir durch besondere Anreize Lehrkräfte für die Arbeit in diesen Stadtteilen honorieren und so auch dafür sorgen, dass die Schulen, die eigentlich die besten Lehrerinnen und Lehrer brauchen, diese auch erhalten können. Gleichzeitig werden wir den Schulen, in Anlehnung an die Möglichkeiten der Selbstständigen Schule, mehr Möglichkeiten für eine eigenverantwortlichere Stellenbewirtschaftung geben. Gleichzeitig ist aber auch klar: Das Berufsbeamtentum bei Lehrkräften stand und steht jedoch in einem gewissen Spannungsverhältnis zur Forderung nach Anreizsystemen für pädagogische Exzellenz.

Fragen
Planen Sie eine zügige Novellierung des 9. SchRÄG, welche die Erfahrungen aus dem gegenwärtigen Prozess einbezieht? Welche Möglichkeit sehen Sie, den inklusiv arbeitenden Schulen aufgrund einer klaren Regelung Förderlehrerstellen entsprechend des Bedarfs zuzuweisen? Planen Sie Schritte in Richtung eines inklusiven Bildungssystems, um mittelfristig die Doppelstruktur abzuschaffen?

Antwort:
Eine Abschaffung der Förderschulen ist nicht geplant. Für die NRWSPD gilt: Bei uns entscheiden Eltern darüber, ihr Kind inklusiv auf einer allgemeinbildenden Schule oder Förderschule unterrichten zu lassen. Diese Wahlfreiheit ist uns wichtig. Wir bekennen uns zum Recht auf inklusive Beschulung und zu den diesbezüglichen Zielen der Vereinten Nationen. Entsprechend werden wir unsere allgemeinbildenden Schulen weiter verstärkt befähigen, inklusive Beschulung zu ermöglichen. Im Rahmen der kommunalen und regionalen Schulentwicklungsplanung muss auch praktisch sichergestellt werden, dass die Wahlfreiheit weiterhin erhalten bleibt.
Neben der baulichen Barrierefreiheit besteht die wesentliche Herausforderung darin, die erforderlichen personellen Voraussetzungen für gelingende Inklusion zu schaffen.
Um den Prozess der schulischen Inklusion zum Erfolg zu führen, brauchen wir mehr multiprofessionelle Teams, um den gezielten Einsatz von Doppelbesetzungen und Phasen der individuellen Förderung zu ermöglichen. Hierzu gehören gleichermaßen Sonderpädagogen wie nichtlehrendes Personal aus der Schulsozialarbeit, der Schulpsychologie und der Integrationshilfe. Für die Integrationshilfe wollen wir das Modell der "Poollösungen" rechtlich sichern, damit von einer Kraft mehrere Schülerinnen und Schüler gleichermaßen profitieren können.
Hierzu bedarf es einerseits weiterer finanzieller Aufwendungen, um die erforderlichen Personalbedarfe zu decken und andererseits der Überprüfung, ob die vorhandenen Kapazitäten in den Lehramtsstudiengängen an den Hochschulen für den mittelfristigen Bedarf an Lehrkräften, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen ausreichend sind und wie diese verteilt werden.

Fragen:
Wie gewährleisten Sie, dass in inklusiven Klassen die Frequenz deutlich gesenkt wird?
Unterstützen Sie die Forderung nach einer Maximalfrequenz von 24 Kindern in  inklusiven Klassen?

Antwort:
Im Schulkonsens wurde u.a. festgelegt, dass aus demografischen Gewinnen auch die Senkung der Klassenfrequenzrichtwerte stufenweise für alle Schulformen realisiert werden soll. Dies haben wir für Grundschulen unmittelbar und für Realschule, Gymnasien und Gesamtschulen in weiteren Schritten umgesetzt. Um die schulische Inklusion zum Erfolg zu führen, erscheint es uns derzeit prioritär sinnvoll, durch mehr multiprofessionelle Teams, den gezielten Einsatz von Doppelbesetzungen und Phasen der individuellen Förderung zu ermöglichen. Dazu gehören gleichermaßen Sonderpädagogen wie nichtlehrendes Personal aus der Schulsozialarbeit, der Schulpsychologie und der Integrationshilfe.

Frage:
Unterstützen Sie eine Diagnostik für alle Kinder ab dem Grundschulbereich?

Antwort:
Wir unterstützen, dass diagnostische Kompetenzen von Pädagoginnen und Pädagogen in der Aus- und durch Weiterbildung gestärkt werden, um mögliche Problemlagen frühzeitig erkennen zu können. Wir weisen aber ausdrücklich auf die Gefahr hin, dass frühe Diagnosen durchaus negative Folgen für die betroffenen Kinder haben können, indem sie nachhaltig stigmatisiert werden. Insofern legen wir hohen Wert auf die Sorgfalt der Diagnostik. Sollte diese nicht gewährleistet sein, sehen wir ausufernde Reihen eher kritisch.

Frage:
Unterstützen Sie die Position, dass alle Schulformen sich entsprechend ihrem Schüleranteil an der Inklusion beteiligen und in welchen Schritten wollen Sie diese Forderung umsetzen?

Antwort:
Wir bekennen uns zum Recht auf inklusive Beschulung und zu den entsprechenden Zielen der Vereinten Nationen. Deshalb werden wir unsere allgemeinbildenden Schulen weiter verstärkt befähigen, inklusive Beschulung zu ermöglichen. Dabei sind wir mit Ihnen der Auffassung, dass alle Schulen sich – ggf. zieldifferent – an der Inklusion beteiligen sollen. Verbindliche Quoten halten wir in diesem Zusammenhang nicht für zielführend. Dies wiederspricht zudem dem Gedanken des Elternwahlrechts. Neben der baulichen Barrierefreiheit, die wir unter anderem mit unserem Investitionsprogramm Gute Schule 2020 fördern, bestehen die wesentlichen Herausforderungen darin, die erforderlichen personellen Voraussetzungen für gelingende Inklusion zu schaffen. Hierzu verweisen wir auf die vorangegangenen Antworten. .

Fragen:
Wie gewährleisten Sie die gerechte Verteilung von Kindern aus Migrationsfamilien auf alle Schulformen und die notwendige Stellenausstattung der Schulen? Unterstützen Sie, dass auch Flüchtlingskinder bis zum ersten Abschluss an der Schule verbleiben, an der sie aufgenommen wurden?

Antwort:
Wir folgen dem Grundsatz, dass jede weiterführende Schule die Verantwortung für die Kinder bis zum Abschluss übernimmt, die sie aufgenommen hat. Denn insbesondere geflüchtete Kinder benötigen ein sicheres und stabiles Umfeld.
Insgesamt sind wir der Auffassung, dass durch die Integration der Spätaussiedlerfamilien und der Zuwanderung aus Südosteuropa das Schulsystem in NRW sehr gut auf die Integration von Kindern mit Deutsch als Zielsprache vorbereitet ist. Für die Integration von Geflüchteten Kindern und Jugendlichen haben wir allein in den Jahren 2015 und 2016 rund 5.800 Lehrerstellen geschaffen – rund ein Fünftel davon sind Integrationsstellen für die Sprachförderung. Wir werden die Schulen weiterhin angemessen bei ihrer wichtigen Aufgabe der Integration von Zuwanderern unterstützen. Die Bildung von Sprachfördergruppen bleibt notwendiges Mittel, um ein intensives Erlernen der deutschen Sprache zu gewährleisten. Deshalb wollen wir auch die Angebote des Unterrichts in der Herkunftssprache an den Schulen wo möglich ausbauen. Erfahrungen zeigen, dass Kinder und Jugendliche schnell in der Lage sind, sich spezifische Fachsprachen anzueignen. Dies kann man u.a. durch große Erfolge in der Mathematik belegen.

Fragen
Planen Sie, den Bildungsbereich in NRW insgesamt besser auszustatten und wie groß wäre der Umfang? Sehen Sie beim Einsatz des zusätzlichen Personals Prioritäten (z.B. Klassenfrequenz, Sozialindex, Unterrichtsausfall, Ganztag, usw.)? Werden Sie den drohenden Wegfall der aus dem bis zum 31.12.2018 befristeten Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes finanzierten Schulsozialarbeit durch Einsatz von Landesmitteln verhindern und diese unbefristet absichern?

Antwort:
Für die NRWSPD hatten die Investitionen in Bildung in den vergangenen Jahren schon absolute Priorität. Jeder dritte Euro des Landeshaushalts fließt in die Bildung. Auch in der praktischen Umsetzung haben wir uns nach dieser Maxime gerichtet: Auch in Zeiten einer schwierigen Haushaltslage hat NRW seit 2010 nicht nur jede frei werdende Lehrerstelle neu besetzt, sondern auch Milliarden zusätzlich in Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen investiert. Wir haben knapp fünf Milliarden Euro zusätzliche Bildungsinvestitionen im Vergleich zu 2010 eingesetzt. Der Anteil der Bildungsausgaben am Landeshaushalt stieg auf 26 Milliarden Euro. Diesen Weg werden wir fortsetzen und dabei Prioritäten setzen, die sich aus den Antworten zu den vorherigen Fragen ableiten.

1)    Die NRWSPD wird weiterhin für gelingende Unterrichtsbedingungen sorgen. Die Schüler-Lehrer-Relation ist dafür entscheidend. Wir werden sie an allen Schulen weiter verbessern und Unterrichtsausfälle, insbesondere bei langfristigen Abwesenheiten von Lehrkräften, durch einen vereinfachten Zugang zu den Vertretungsreserven bei der jeweiligen Bezirksregierung wirksamer vermeiden. Gleichzeitig werden wir den Schulen, in Anlehnung an die Möglichkeiten der Selbstständigen Schule, mehr Möglichkeiten für eine eigenverantwortlichere Stellenbewirtschaftung geben. Über einen Sozialindex wollen wir künftig die Zuweisung von Personalressourcen auch daran orientieren, wo besonders viele Kinder und Jugendliche mit Förderbedarfen oder in besonderen Lebenslagen unterrichtet werden. Zusätzlich werden wir durch besondere Anreize Lehrkräfte für die Arbeit in diesen Stadtteilen honorieren.
2)    Die aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes finanzierte Schulsozialarbeit ist schon zum 31.12.2014 ausgelaufen. Seitdem finanziert das Land NRW bereits die Soziale Arbeit an Schulen durch ein Landesförderprogramm mit knapp 50 Mio. Euro im Jahr und sichert damit den Fortbestand. Mit uns ist klar: Unser Programm zur sozialen Arbeit an Schulen wird fortgesetzt: Schulen, Kommunen und die in der Schulsozialarbeit Beschäftigten können sich darauf verlassen. Die aus unserer Sicht notwendige Refinanzierung klären wir mit dem Bund, der diese Leistung in Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets zugesagt hat. Zugleich werden wir die schulische Arbeit in multiprofessionellen Teams ausbauen.
3)    Insgesamt ist bei uns in der Sekundarstufe I jede zweite Schule eine Ganztagsschule – darunter fast alle integrierten Schulen. Jeder Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule im Bereich der weiterführenden Schulen wurde in den zurückliegenden Jahren bewilligt – dies werden wir auch für die kommenden Jahre fortführen. Dem weiterhin wachsenden Bedarf an qualitativ hochwertigen Ganztagsplätze im Bereich der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe werden wir durch den weiteren bedarfsgerechten Ausbau gerecht. Zukünftig geht es verstärkt darum, gemeinsam mit den Schulen und den Trägern die Fördermöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler und die Flexibilität der Angebote zu verbessern.

Frage
Werden Sie dem Vorhaben der Initiative „G 9 jetzt“ folgen, die die Wiedereinführung eines neunjährigen gymnasialen Bildungsganges und dessen personelle Ausstattung zu erheblichen Teilen mit Unterrichtskürzungen und Abbau von Ganztagsstrukturen bei anderen, insbesondere den integrierten Schulformen verknüpft?

Antwort:
Das Volksbegehren will das alte Gymnasium als Eliteschule mit G9 und verpflichtendem Halbtag zurück. Zahlen sollen es die anderen Schulformen mit Bildungsabbau. Wir lehnen das ab! Die NRWSPD steht für einen selbstbestimmten Weg zum Abitur am Gymnasium.

Mit uns wird G9 wieder an jedem Gymnasium möglich. Die Sekundarstufe I wird wieder 6jährig. Damit erreichen wir, dass sich die Unterrichtsverdichtung und der Stress gerade bei den jüngeren Schülern deutlich verringern. Wer die Oberstufe anschließend in drei Jahren (wie bisher) durchläuft, kommt in 9 Jahren zum Abitur. Wer nach der 10. Klasse abgeht, kann wieder einen mittleren Abschluss erwerben.

Eine Verkürzung der Schulzeit ist mit uns weiterhin möglich, wenn von Eltern bzw. Schülerinnen und Schülern gewünscht. Wer G8 machen will, wählt individuell in der 10. Klasse Kurse der Einführungsphase der Oberstufe dazu. Damit ist der direkte Übergang in die Qualifikationsphase des Abiturs möglich und die Oberstufe kann so auf zwei Jahre verkürzt werden.

Fragen
Was wollen Sie auf Landesebene tun, um die Kommunen in den Stand zu versetzen und zugleich auch zu zwingen, angemessene, dem Stand der Pädagogik und Unterrichtsforschung, den Anforderungen der Inklusion sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie entsprechende Schulgebäude vorzuhalten? Halten Sie es für sinnvoll, dafür multiprofessionell erarbeitete Standards zu formulieren und vorzugeben?

Antwort:
Zuständig für den Schulbau sind die Kommunen als örtliche Schulträger. Mit der Zahlung der Schulpauschale von jährlich 650 Millionen Euro im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs leistet das Land NRW eine verlässliche Grundfinanzierung für den kommunalen Schulbau. In den letzten Jahren haben sich jedoch viele Städte und Gemeinden angesichts ihrer Haushaltssituation gezwungen gesehen, die tatsächlichen Investitionen in die Schulen deutlich herunterzufahren. Daher investiert das Land NRW zwei Milliarden Euro zusätzlich, um die Schulen auf Vordermann zu bringen. Mit dem Programm ‚Gute Schule 2020‘ stellt die SPD-geführte Landesregierung die Finanzierung zur Verfügung, um Schulen zu sanieren, zu modernisieren und – wo nötig – auch zu erweitern. Damit macht das Land NRW vieles möglich, wofür bisher das Geld fehlt: Sanierung von Klassenzimmern und Schultoiletten, weil auch die Schulumgebung wichtig für den Lernerfolg ist; Erweiterung des Offenen Ganztags, damit alle, die wollen, auch Platz finden; Modernisierung der Naturwissenschaften, um beste Voraussetzungen für kleine Forscherinnen und Forscher zu schaffen; digitale Ausstattung von Schulen, so dass digitales Lernen auch praktisch möglich ist und Barrierefreiheit für eine gelingende schulische Inklusion. Wir sorgen weiter dafür, dass der Investitionsstau in den Klassenzimmern endlich aufgelöst wird. Einer gemeinsamen multiprofessionellen Überarbeitung des Musterraumprogramms stehen wir dabei offen gegenüber.

Fragen
Folgen Sie dem Ansatz, Ungleiches ungleich zu behandeln und brechen Sie mit dem Ansatz der Gleichbehandlung aller Schulen? Beabsichtigen Sie, einen Sozialindex einzuführen und wenn ja, welchen Umfang werden die Sozialindexstellen relativ und absolut haben?

Antwort:
Für die NRWSPD ist und bleibt klar: Ungleiches gehört ungleich behandelt. Daher wollen wir verstärkt die unterschiedlichen strukturellen Herausforderungen, denen Schulen aufgrund ihres Einzugsbereichs gerecht werden müssen, in der Ausstattung der Schulen mit Lehrerinnen und Lehrern berücksichtigen. Im Bereich der Kindertagesstätten haben wir mit dem Programm der plusKiTa hier gute Erfahrungen sammeln können. Im Bereich der Schulen werden wir deshalb über einen Sozialindex diejenigen Schulen in ihrer Arbeit zusätzlich unterstützen, die von besonders viele Kinder und Jugendliche mit schwierigeren sozialen Ausgangsbedingungen besucht werden. Insbesondere setzen wir uns im Bereich der weiterführenden Schulen für den Ausbau des Sozialindexes ein, der durch eine gerechtere Lehrerstellenverteilung die Bildungsqualität unserer Schulen erheblich verbessert. Die Anwendung des Sozialindex auf lediglich zusätzliche Stellen für individuelle Förderungen an Schulen soll ausgeweitet werden und auch zunehmend die Verteilung von regulären Lehrerstellen betreffen. Angesichts der Absicht, dass wir bei der Anwendung eines Sozialindex keiner Schule Ressourcen wegnehmen wollen, sondern die Mittel zusätzlich angesetzt werden sollen, kann eine verbindliche Bezifferung der Sozialindexstellen nur mit den jeweiligen Haushaltsplänen erfolgen. In den letzten Jahren haben wir doch gezeigt, dass wir nicht nur bereit sondern auch in der Lage sind, entsprechende Zielvorgaben in praktische Stellenzuweisungen umzusetzen. Da die Wirkung solcher Maßnahmen evaluiert werden muss, ist eine wissenschaftliche Begleitforschung unumgänglich.

Frage
Unterstützen Sie unsere Forderung nach einem kostengünstigen Schülerticket in NRW? Wie sieht Ihr Konzept hierzu aus?

Antwort:
Um die eigenständige Mobilität von Kindern und Jugendlichen und ihre Teilhabe am öffentlichen Leben zu unterstützen, will die NRWSPD erreichen, dass das Land, die Kommunen und die kommunalen Aufgabenträger im ÖPNV prüfen, wie allen Schülerinnen und Schülern unabhängig von der Distanz zwischen Wohn- und Schulstandort ein vergünstigtes Schülerticket als Solidarmodell zur Verfügung gestellt werden kann.

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