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Antwort der Linken zu den Wahlprüfsteine

Marc Mulia


Antwortvorschläge für die Wahlprüfsteine der LEIS


2. Seit dem Schulkonsens ist die strukturelle Schulentwicklung auf die kommunale Ebene verlagert worden. Das Land hat sich praktisch aus der Schulentwicklung auf Landesebene verabschiedet. Die so genannte Ermöglichungspolitik hat so vor Ort zu ganz unterschiedlichen Bildungsangeboten geführt. Das hat u. a. unterschiedliche Bildungschancen zur Folge.
Was werden Sie unternehmen, damit das Land seiner Verantwortung für die Entwicklung der Schullandschaft auch im Interesse gleicher Bildungschancen auf der Landesebene gerecht wird?
Die „Politik der Ermöglichung“ hat zu einer unübersichtlichen Bildungslandschaft in NRW geführt. Wir wollen, dass auf der Landesebene eine klare Entscheidung zugunsten eines integrierten Schulsystems getroffen wird. Die Festschreibung des gegliederten Schulsystems im Schulkonsens war ein Fehler. Wir fordern als ersten Schritt hin zu einem integrierten System einen Rechtsanspruch auf einen Gesamtschulplatz für alle Schülerinnen und Schüler in NRW.

3. Kultur des Behaltens auch an Gymnasien und Realschulen An zunehmend vielen Stellen des Landes ist das gegliederte Schulsystem nur noch unvollständig vorhanden. In der Regel fehlt die Hauptschule oder / und die Realschule. Damit ist der systemisch vorgesehene schulische Abstieg von Schülern im gegliederten System nicht mehr möglich. In der Bildungskonferenz haben sich fast alle Beteiligten für eine Kultur des Behaltens der Schüler bis zum ersten Abschluss der Sekundarstufe I ausgesprochen. Der erste Umsetzungsansatz im § 132c SG hat sich als nicht hinreichend erwiesen.
Welche Regelungen können Sie sich vorstellen, damit die Kultur des Behaltens an allen Schulformen realisiert wird?
Die Einrichtung von Hauptschulbildungsgängen an Realschulen ist offensichtlich eine Notlösung, die pädagogisch wenig durchdacht ist. Wir setzen uns für eine verstärkte individuelle Förderung anstelle von Abschulungen ein. Dafür müssen die Schulen die notwendigen Ressourcen bekommen. Gleichzeitig wäre dann auch ein Abschulungsverbot denkbar.

5. Zunehmend werden private Schulen gegründet. Diese unterliegen weniger organisatorischen Zwängen als die staatlichen Schulen. Sie haben auch mehr pädagogische Gestaltungsfreiheit. Sie sind bislang auch nicht verpflichtend in die Schulentwicklung der Kommune oder Region eingebunden. Das führt zu Erschwernissen im Bereich der staatliche Schulen und benachteiligt sie.
Was werden Sie unternehmen, um die privaten Träger und ihre Schulen verbindlich in die regionale und kommunale Schulentwicklung einzubeziehen und somit die Rechte und Pflichten der öffentlichen und privaten Schulen gleichzustellen?
Wir werden uns dafür einsetzen, dass die privaten Schulen in die kommunale Schulentwicklungsplanung einbezogen werden. Die Kommunen müssen dabei die Federführung haben. Gleichzeitig folgt daraus, dass die kommunalen Schulträger auch schon in Genehmigungsverfahren zur Errichtung privater Schulen beteiligt werden müssen.
6. In der bisherigen Umsetzung des Schulkonsenses hat sich gezeigt, dass die Sekundarschulen unter ganz spezifischen Standortbedingungen sinnvoll sind. Viele Eltern wünschen sich jedoch die Umwandlung in eine eigenständige Gesamtschule oder als Teilstandort einer bestehenden Gesamtschule. Dies ist an vielen Standorten von Sekundarschulen aufgrund der Schülerzahlen bzw. Zügigkeit durchaus möglich.
Welche Regelungen können Sie sich vorstellen, damit die Umwandlung einer Sekundarschule vereinfacht wird? Welche Regelungen beabsichtigen Sie, um Schulen mit Teilstandorten zu stärken?
Die Umwandlung einer mindestens 4-zügigen Sekundarschule in eine Gesamtschule ist schon heute relativ unproblematisch möglich. Zusätzlich würden wir uns dafür einsetzen, dass 3-zügige Sekundarschulen zu Teilstandorten bereits bestehender Gesamtschulen werden können und dass zwei 3-zügige Sekundarschulen zu einer Gesamtschule mit zwei Teilstandorten zusammengeschlossen werden können. Eine Absenkung der Mindestzügigkeit von Gesamtschulen sehen wir kritisch, weil wir grundsätzlich skeptisch gegenüber sehr kleinen Oberstufen sind.

7. An den integrierten Schulen war noch nie nachvollziehbar, dass Kolleginnen und Kollegen für die gleiche Arbeit unterschiedlich besoldet wurden. Spätestens seit der neuen Lehrerausbildung entfällt jegliche Begründung für eine unterschiedliche Besoldung. Die GGG NRW, die SLV GE NRW und LEWIS NRW stellen sich eine einheitliche Eingangsbesoldung von A 13Z für alle Lehrerinnen und Lehrer vor.
Wie stehen Sie dazu? Wie sieht Ihr Plan zur möglichst baldigen Umsetzung aus?
Wir haben immer vertreten, dass gleichwertige Arbeit gleich bezahlt werden soll. Deshalb wollen wir die gleiche Eingangsbesoldung nach A13Z schnellstmöglich im Landtag umsetzen. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass auch erfahrene Kolleginnen und Kollegen mit alter Ausbildung aufgrund ihrer beruflichen Erfahrung gleich gestellt werden, d.h. zügig nach A13Z befördert werden. Die möglichen beamtenrechtlichen Hindernisse dafür lassen sich nach unserer Auffassung schnell beseitigen.

8. Die Lehrerversorgung über das schulscharfe Ausschreibungsverfahren funktioniert nur bei einem erheblichen Lehrerüberangebot und ist grundsätzlich wenig für Schulen an schwierigen Standorten geeignet. Die Stellenausschreibungen dieser Schulen laufen häufig ins Leere.
Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit die Schulen, die eigentlich die besten Lehrer brauchen, diese auch erhalten können? Welche Anreizsysteme können Sie sich vorstellen, damit Lehrer sich an diese Schulen bewerben?
Wir würden uns dafür einsetzen, dass nicht mehr sämtliche Stellen schulscharf, sondern ein Teil der Stellen wieder zentral vergeben werden. Letztlich ist es aber erforderlich, dass bei der Ressourcenzuweisung ein schulscharfer Sozialindex eingeführt wird. Auf diese Weise können die Arbeitsbedingungen an schwierigen Schulstandorten verbessert werden, auch durch bessere Stellenausstattung. Außerdem könnten so auch Schulen an schwierigen Standorten mehr Beförderungsstellen zugewiesen werden, so dass die Lehrerinnen und Lehrer dort bessere berufliche Entwicklungsperspektiven bekommen würden.
11. Notwendig ist eine flächendeckende Diagnose der Fördernotwendigkeit aller Schülerinnen und Schüler unabhängig von einem vermuteten besonderen Förderbedarf. Unabdingbar ist diese Diagnose zur Feststellung und anschließenden Behebung von gravierenden Defiziten in Lern- und Persönlichkeitsentwicklung von Schülerinnen und Schülern. Ungleiches ungleich behandeln heißt hier, den legitimen Anspruch auf die richtige schulische Unterstützung auch zu erhalten.
Unterstützen Sie eine Diagnostik für alle Kinder ab dem Grundschulbereich?
Auf jeden Fall. Um Inklusion erfolgreich umzusetzen ist es sinnvoll, dass alle Kinder gleich behandelt werden. Eine umfassende Diagnostik ist ein wichtiger Baustein für die Verbesserung der Arbeit mit heterogenen Lerngruppen. Allerdings gilt auch hier, dass dafür die Schulen die nötigen Ressourcen bekommen müssen.

14. Im Vergleich der Bundesländer liegt NRW bei der personellen Grundausstattung der Schulen am Ende der Skala. Um den Wert der Flächenländer West zu erreichen, müsste der Personalansatz in NRW um 11% oder rund 17.800 Stellen gesteigert werden. Auch der Klassenfrequenzhöchstwert ist in NRW im Vergleich hoch. Nur wenige Länder haben einen höheren Wert, andere Länder liegen teilweise deutlich unter dem NRW-Wert.
Planen Sie, den Bildungsbereich in NRW insgesamt besser auszustatten und wie groß wäre der Umfang? Sehen Sie beim Einsatz des zusätzlichen Personals Prioritäten (z.B. Klassenfrequenz, Sozialindex, Unterrichtsausfall, Ganztag, usw.)? Werden Sie den drohenden Wegfall der aus dem bis zum 31.12.2018 befristeten Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes finanzierten Schulsozialarbeit durch den Einsatz von Landesmitteln verhindern und diese unbefristet absichern?
Wir teilen die geschilderte Problemeinschätzung vollständig. Aus diesem Grund fordern wir die Schaffung von 7.500 zusätzlichen Stellen zur Verbesserung der Unterrichtsqualität und zur Bekämpfung von Unterrichtsausfall. Zusätzlich fordern wir 9.000 zusätzliche Stellen zur Umsetzung der Inklusion. Dabei geht es in erster Linie um die Ermöglichung von Doppelbesetzungen im Unterricht und um die schon angesprochene Absenkung der Klassengrößen bei der Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Die Schulsozialarbeit muss dringend als feste Aufgabe der Schulen mit einem ausreichenden Schlüssel zur Schüler*innenzahl ins NRW-Schulgesetz aufgenommen werden. Wir wollen zudem die Finanzierung für feste Stellen als Landesbeschäftigte mit Tarifbindung sichern. Auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein Schulsozialarbeit im Jugendhilferecht des SGB VIII als Regelleistung zu verankern.

15. Die Initiative „G9 jetzt“ hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem die Wiedereinführung eines neunjährigen gymnasialen Bildungsgangs zu erheblichen Teilen mit Unterrichtskürzungen und Abbau von Ganztagsstrukturen bei anderen, insbesondere den integrierten Schulformen, verknüpft werden soll.
Werden Sie dem Vorhaben der Initiative „G 9 jetzt“ folgen, die die Wiedereinführung eines neunjährigen gymnasialen Bildungsganges und dessen personelle Ausstattung zu erheblichen Teilen mit Unterrichtskürzungen und Abbau von Ganztagsstrukturen bei anderen, insbesondere den integrierten Schulformen verknüpft?
Wir unterstützen das Anliegen, das Turboabitur in NRW wieder abzuschaffen. Die Forderung der Begrenzung der Unterrichtszeit an allen Schulformen auf maximal 30 Stunden in der Woche lehnen wir hingegen ab. Sie steht im Widerspruch zu unserer Forderung nach der flächendeckenden Einführung eines gebundenen Ganztags. Aus diesem Grund unterstützen wir das Volksbegehren nicht.

17. Das deutsche Schulsystem ist nicht gerecht. Seit PSIA 2000 monieren alle Untersuchungen als besonderes Problem die enge Kopplung des sozialen Hintergrunds der Kinder mit dem Schulerfolg. Ein schülerscharfer Sozialindex wäre eine Möglichkeit, die Schulen besser auszustatten, die eine sozial benachteiligte Schülerschaft nachweisen können. Ein Verfahren zur Erhebung eines schülerscharfen Sozialindexes wurde im Grundsatz bereits mehrfach in der Fachliteratur beschrieben. Um Wirkungen an Schulen mit schwierigen Standorten zu erzielen, muss ein relevanter Anteil von Stellen für den Sozialindex im Haushalt eingeplant werden.
Folgen Sie dem Ansatz, Ungleiches ungleich zu behandeln und brechen Sie mit dem Ansatz der Gleichbehandlung aller Schulen? Beabsichtigen Sie, einen Sozialindex einzuführen und wenn ja, welchen Umfang werden die Sozialindexstellen relativ und absolut haben?
Wir wollen so schnell wie möglich einen schulscharfen Sozialindex einführen. Dafür gibt es inzwischen ausreichend ausgereifte Möglichkeiten, wie kürzlich noch einmal eine Studie im Auftrag der GEW gezeigt hat. Wichtig ist, dass mit der Einführung eines Sozialindex zusätzliche Stellen geschaffen werden, denn fast alle Schulen in NRW sind personell knapp ausgestattet. Deshalb würden wir zunächst für die von uns geforderten 7.500 Stellen zusätzlich zur Verbesserung der Unterrichtsqualität und zur Bekämpfung von Unterrichtsausfall nach dem Sozialindex verteilen.

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