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Antwort der Grünen zu den Wahlprüfsteine

Vielen Dank für die Zusendung Ihrer Fragen an mich und die Grüne Landtagsfraktion.
Gerne beantworte ich diese auch im Namen meiner Abgeordneten-KollegInnen.


In manchen Fragestellungen ergeben sich thematische Überschneidungen.


1. Mit dem Schulkonsens 2011 ist es gelungen, ideologische Frontstellungen für und gegen integrierte Schulformen zu überwinden und wichtige und überfällige Strukturreformen vor Ort zu ermöglichen. Seither hat sich die Zahl der integrierten Schulen mehr als verdoppelt. Das ist ein enormer Erfolg.
Gleichzeitig wurde mit dem Schulkonsens die Verankerung der Hauptschule als Pflichtschule in der Landesverfassung gestrichen und integrierte Schulformen verankert. Durch die in der Folge dynamische Schulentwicklung hin zu mehr Schulen des längeren gemeinsamen Lernens hat die Zahl der Hauptschulen sehr deutlich und zunehmend auch der Realschulen landesweit abgenommen. Nach dieser ersten Phase wird deutlich, dass die Instrumente der kommunalen und regionalen Schulentwicklungsplanung und – koordination in der Verbindlichkeit gestärkt werden müssen. Sekundarschulen und Gesamtschulen sollten mit den gleichen pädagogischen und organisatorischen Möglichkeiten arbeiten können z. B. in Bezug auf die Fachleistungsdifferenzierung, jahrgangsübergreifendes Arbeiten wie auch die Formen der Leistungsbewertung. Die Umwandlung der Sekundarschulen mit entsprechender Zügigkeit in Gesamtschulen oder Teilstandorte von Gesamtschulen unterstützen wir, um ein „atmendes“ integriertes Schulangebot in der Fläche zu erhalten. Das gilt ebenso für die enge regionale Kooperation, die verdeutlicht, dass es sich bei Sekundar- und Gesamtschule um „Schulgeschwister“ handelt, die sich nur durch die demografische Ausgangslage/Schülerzahlen unterscheiden. In städtischen Kontexten sollte grundsätzlich eine Gesamtschulstruktur entwickelt werden.

2. Unter schwarzgelb wurde die Schulentwicklung vor Ort ausgebremst um den landesseitig erwünschten Erhalt der Hauptschule durchzusetzen, auch um die Legitimationskrise des „begabungsgerechten“, gegliederten Schulsystems insgesamt zu übertünchen. Wir haben nach dem Schulkonsens landesseitig den Rahmen gesetzt, für die Sekundarschule Qualitätskriterien festgelegt, für die Gesamtschulen die Gründungsvoraussetzungen abgesenkt, die Bildung von Teilstandorten geöffnet. Die Schulentwicklungsplanung ist und bleibt die Aufgabe der Kommunen, in denen die Ausgangslagen sehr unterschiedlich sind. Allerdings müssen die Steuerungselemente in der Schulentwicklungsplanung kommunal/regional überprüft werden, inkl. Der Konfliktlösungsmechanismen. Eine Evaluation ist u.a. für die Frage der Errichtungszahlen und Anerkennung von Einpendlern (immer auf der Grundlage einer regionalen Schulentwicklungsplanung notwendig, ggf. auch die Lenkung von Schülerströmen durch Regionalbezirke, um Standorte auch langfristig zu sichern) Auch die Fortführungsgrößen der Schulformen müssen auf gleiche Bedingungen geprüft werden. Die Rolle der einzig verbliebenen weiterführenden Schule an einem Standort muss diskutiert werden, wenn es lediglich eine Schulform des gegliederten Schulsystems ist und nach ihrem Selbstverständnis kein Schulangebot für alle Kinder der Kommune ist. Was bedeutet das im Rahmen der Regionalen Schulentwicklungsplanung? Das Verhältnis von Sekundar- und Gesamtschulen ist schon unter Punkt 1 thematisiert.


3. In allen Schulformen nimmt die Heterogenität in der Schülerschaft zu. Schulwechsel aus pädagogischen Gründen im Einzelfall wird es immer geben. Aber wir halten das systematische Abschulen von Schüler*innen aus dem gegliederten Schulsystem hin zu integrierten Schulen für inakzeptabel. Schüler*innen sollten an der sie aufnehmenden Schule einen mittleren Bildungsabschluss erwerben können.. Im ersten Schritt haben wir mit dem §132c Schulgesetz eine Option für die Realschule gefunden, die aber systemischer verankert werden muss. Mit der Ermöglichung individueller Lernzeiten am Gymnasium, also des G9 auch am Gymnasium, soll der mittlere Bildungsabschluss nach dem Jahrgang grundsätzlich dort erworben werden können.


4. Das Schwinden von Haupt- und Realschulstandorten aufgrund der Elternwahl zeigt, dass Eltern mehr denn je den Bildungsweg ihrer Kinder länger offenhalten wollen. Integrierte Schulformen sind hier die beste Antwort. Das Elternwahlrecht ist ein hohes Gut im NRW-Schulrecht. Die Gesamtschulen haben dadurch in ihrer Geschichte die steigenden Bedarfe dokumentiert und politisch durchgesetzt. Das Elternwahlrecht ist weiterhin ein Faktor in der regionalen/kommunalen Bildungsplanung und gleichzeitig gilt der Schulkonsens bis 2023, der das Nebeneinander von gegliedertem und integriertem Schulsystem beschreibt, ohne eine Garantie für die einzelnen Schulstandorte zu beinhalten. Gleichwohl ist die Frage des umfassenden Angebots für alle Kinder bei einer weiterführenden Schule am Ort aufzurufen (siehe Antwort oben).


5. Wir sehen Handlungsbedarf hinsichtlich einer stärkeren Einbindung der Schulen in freier Trägerschaft in die Schulentwicklungsplanung der Kommunen bzw. Regionen. Das ist aber rechtlich aufgrund der Privatschulfreiheit eine komplexe Materie. Einen ersten Ansatz zu freiwilligen Kooperationsvereinbarungen bzw. Selbstverpflichtungen hat es in der Bildungskonferenz gegeben. Die Kooperationsmöglichkeiten sind einerseits zu entwickeln, andererseits sollte zunächst grundsätzlich das staatliche Schulangebot auch in der Fläche gestärkt werden. Pädagogische oder organisatorische Freiheiten, die Ersatzschulen möglich sind, sollten auch bewusst für das staatliche Schulwesen geprüft werden.


6. Schon heute ist eine Umwandlung von Sekundarschulen in Gesamtschulen möglich und wird praktiziert. Wir haben die Möglichkeiten der Bildung von Teilstandorten erleichtert. Zum ersten Mal wurden auch zusätzliche Ressourcen für die Teilstandorte in den Haushalt eingestellt. Das muss ausgebaut werden. An den Teilstandorten sollte eine Abteilungsleitung eingerichtet werden. Das Fächerangebot an Teilstandorten kann besonders durch die Entwicklung jahrgangsübergreifenden Lernens unterstützt werden. JüL ist allerdings als Lernressource und didaktisches Prinzip der individuellen Förderung insgesamt durch Fortbildung zu fördern.


7. Die Besoldung und Bezahlung ist an mehreren Stellen ungerecht. Bislang werden Lehrkräfte an Grundschulen schlechter bezahlt als die an weiterführenden Schulen. Das wurde früher mit der kürzeren Studiendauer für das Grundschullehramt begründet. Seit 2009 ist aber die Studiendauer gleich. Deshalb wollen wir, dass Grundschullehrkräfte in Zukunft besser bezahlt werden. Ebenso wollen wir die Bezahlung der Lehrkräfte in der Sekundarstufe I angleichen. Wir wollen, dass die Lehrer*innen unabhängig von der Schulform bezahlt werden.


8. Der Schulhaushalt in NRW ist seit 2010 um mehr als 3,8 Mrd. € gesteigert worden. Es wurden nicht nur die 10000 Stellen, die CDU/FDP bereits gestrichen hatte, erhalten, und Stellen, die im Haushalt gar nicht ausfinanziert waren gesichert, sondern zusätzlich mehr als 8000 Stellen geschaffen. Das hat dazu geführt, dass der Lehrerarbeitsmarkt angespannt ist. Deshalb muss auch kontinuierlich für die Ausbildung gesorgt werden, deren Kapazitäten wir nach schwarz/gelb wieder aufgestockt haben. Die weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen wie z. B. auch das Absenken der Klassenfrequenzrichtwerte, Team- und Fortbildungszeiten sowie der Einsatz von multiprofessionellen Teams und ein weiterentwickelter Sozialindex erfordert weitere Investitionen, die wir auch leisten wollen. Die Lehrer-versorgung ist aufgrund des Stellenausbaus augenblicklich mit Schwierigkeiten behaftet. Wir haben u.a. durch die Einführung zusätzlicher unterjähriger Einstellungstermine und die Öffnung für Seiteneinstieg und der Option der Kapitalisierung von Stellen reagiert. Schulen an schwierigen Standorten wollen wir durch den reformierten und ausgebauten Sozialindex stärken. Die so deutlich verbesserten Bedingungen an den Schulen machen diese auch für potentielle Lehrkräfte attraktiver.


9. Wir haben das 9.SchRÄG bewusst „Erstes Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen“ genannt. Wir begleiten den Prozess mit vielen Gesprächen vor Ort und haben schon jetzt mit ca. 1500 Stellen nachgesteuert. Inklusion ist eine Generationenaufgabe, die nur schrittweise und zielgerichtet gelingen kann. Die Umstellung erfordert ein weiteres aufmerksames Change Management. Neben zusätzlichen Lehrerstellen haben wir dazu auch Inklusionskoordinator*innen bei den Kommunen und Inklusionsfachberater*innen in den Schulen geschaffen. Hinzu kommt auch verstärkt multiprofessionelles Personal wie Schulsozialarbeit. Hier ist das Land eingesprungen, als der Bund sich ohne Ersatz aus der Verantwortung zurückgezogen hat. Insgesamt hat das Land seit dem 9.SchRÄG über 1 Mrd. Euro in die Inklusion investiert. Die Kommunen 40 Mio. Euro zusätzlich speziell für ihre Aufgaben in der schulischen Inklusion: Für die originären Schulträgeraufgaben wie Ausstattung und Schulraum, aber auch für unterstützendes Personal ( Schulbegleitung/Inklusionsassistenz) unabhängig vom individuellen Rechtsanspruch der Kinder nach dem Sozialgesetzbuch. Die Umstellung der Finanzierung und Personalzuweisung auf ein Stellenbudget für die Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache ist ein tiefer Systemeingriff, bleibt aber grundsätzlich richtig. Das Etikettierungs-Ressourcen-Dilemma konnte so verringert werden. In der SEK I ergeben sich jedoch noch Brüche. Bei der Versorgung mit Sonderpädagog*innen ergibt
sich u.a. das Problem der zusätzlichen Bedarfe durch die beiden Systeme. Doch auch die Entscheidung, den Gutachtern Ulf Preuss-Lausitz und Klaus Klemm nicht zu folgen und die Förderschulen in den Förderschwerpunkten Lernen, ESE und Sprache nicht sofort zu schließen, war richtig. Die Regelschulen hätten einen solchen Schnitt, zumal in einem Flächenland, nicht stemmen können. Wir haben deshalb die Studienkapazitäten an den Hochschulen deutlich erhöht und eine berufsbegleitende Qualifizierung auf den Weg gebracht. Insgesamt ist die Zahl der Förderschulen in bestimmten Bereichen deutlich zurückgegangen und wird weiter sinken. Bei einigen Förderschwerpunkten rechnen wir aber auch auf längere Sicht mit dem Fortbestand von Förderschulen.


10. Bei der Weiterentwicklung des Sozialindex müssen auch die Inklusionsaufgaben mit berücksichtigt werden. Ebenso müssen die Regeln und Vorgaben zur Absenkung der Lerngruppengrößen auf den Prüfstand. Wir sind dankbar, dass sich die Schulen bei der Aufnahme geflüchteter so herausragend engagiert haben. Es hat z. T. allerdings auch dazu geführt, dass auch im gemeinsamen Lernen Lerngruppen vergrößert wurden, um die Situation meistern zu können. Damit Lerngruppen nun wieder systematisch verkleinert werden können, muss auch zusätzlicher Schulraum geschaffen werden. Mit dem Programm „Gute Schule 2020“ unterstützen wir die Kommunen dabei mit 2 Mrd. € zusätzlich in den nächsten vier Jahren. Die Bildungsinvestitionen müssen insgesamt verstetigt und ausgebaut werden. Das gilt für die zusätzlichen Personalbedarfe, nicht nur durch Lehrerstellen, die für die Verbesserung der Rahmenbedingungen notwendig sind. Die jüngste Studie der GEW veranschlagt für einen wirksamen Sozialindex 2000 zusätzliche Stellen. Diese Einschätzung teilen wir und unterstützen den Bedarf.


11. Ja, wir wollen die diagnostischen Grundkompetenzen in Ausbildung und Fortbildungen stärken und die Instrumente vermehrt über das Landesinstitut zur Verfügung stellen. Multiprofessionelle Zusammenarbeit ist aber auch hier unabdingbar.


12. Inklusion geht alle an, auch alle Schulformen. Bei der Inklusion führen sie aus, dass keine Schule gezwungen werden darf und dass ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen müssen, dass Schulsozialarbeit und Differenzierungsräume nötig sind.
Der Auftrag der Inklusion richtet sich an das gesamte Bildungssystem, an alle Schulstufen und Schulformen. Auch wenn die Zahl der Gymnasien, die sich am zieldifferenten Lernen beteiligen noch hinter anderen Schulformen zurückbleibt, so ist das im Bundesländervergleich eine herausragende Zahl.
Die gesamtgesellschaftliche Aufgabe einer umfassen Inklusion im weitesten Sinne (also auch die Migration betreffend, insgesamt eine Pädagogik der Vielfalt) kann nicht vor Schulformtoren halt machen. Das gilt in Bezug auf alle Förderschwerpunkte. Kommunale/regionale Inklusionspläne sollen die schrittweise Weiterentwicklung auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem unter Einbeziehung aller Akteure gestalten.


13. Der Verweis auf einen umfassenden Sozialindex ist schon mehrfach erfolgt. Schulen, die Geflüchtete aufgenommen haben, sollen diese bis zum Abschluss führen.


14. Das Land hat seine Hausaufgaben gemacht, was die Bildungsinvestitionen angeht. Wir haben den Schuletat seit 2010 um 27% gesteigert, das ist deutlich mehr als in anderen Bundesländern. Wir haben von der Vorgängerregierung zur Streichung vorgesehene und nicht ausfinanzierte Stellen gesichert und darüber hinaus neue geschaffen, insgesamt über 20.000. Wir haben den Klassenfrequenzwert an Grund- und weiterführenden Schulen gesenkt, den Ganztag ausgebaut und qualitativ verbessert. Die aktuelle Position im Ranking
ist vor allem der Investitionsschwäche der Kommunen geschuldet, die über Jahre bei kommunale Bildungsausgaben nicht investiert haben bzw. nicht im ausreichenden Maße investieren konnten. Deshalb ist wichtig, nicht nur den Schuletat zu betrachten. Das Programm „Gute Schule 2020“ regiert mit 2 Mrd. € genau auf diesen Umstand. Neben den Steigerungen in Bildungshaushalt wurden die Zuweisungen im Gemeindefinanzierungsetz enorm gesteigert und mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen ist es gelungen, von 138 Kommunen 127 aus dem Nothaushalt zu holen (s.u.). So wird Schritt für Schritt Handlungsfähigkeit der Schulträger wieder hergestellt. Wir werden aber die Bildungsausgaben auf Landesebene weiterausbauen. Schwerpunkt sind hierbei Mittel für die personelle Ausstattung im Rahmen der Inklusion und der Ganztagsausbau sowie dessen bessere Ausstattung nach dem Modell Ganztag plus. Die Schulsozialarbeitsstellen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes wurden nur bis 2014 vom Bund finanziert. Das Land ist eingesprungen und hat damit die Stellen vor der Streichung bewahrt. Nach wie vor halten wir den vollständigen und ersatzlosen Rückzug des Bundes für verantwortungslos. Wir werden uns weiter für eine dauerhafte Lösung unter Einbezug des Bundes einsetzen. Da mit einer belastbaren Entscheidung des Bundes nicht mehr im Lauf des Jahres gerechnet werden kann, haben wir schon Ende 2016 entschieden, die Befristung der Landesmittel auf jeden Fall bis zum Jahresende 2018 zu verlängern.


15. Wir werden dem Volksbegehren G9 auf keinen Fall folgen. Es kämpft für eine aus unserer Sicht rückwärtsgewandte Vorstellung eines überholten Halbtagsgymnasiums. Eine Kürzung von Unterricht an anderen Schulformen und eine Aushöhlung des Ganztags wird von uns entschieden abgelehnt. Wir wollen mit dem Modell der individuellen Lernzeiten eine Lösung, bei der an allen Gymnasien ein längerer und ein kürzerer Weg zum Abitur angeboten werden – ebenso wie diese Möglichkeiten den Gesamtschulen offenstehen. Die Friedrich-Albert-Lange-Schule, Gesamtschule in Solingen zeigt das u.a. eindrucksvoll. An allen weiterführenden Schulen soll die zweite Fremdsprache wieder mit Klasse 7 beginnen, um die Eingewöhnung an der neuen Schule von der Frage, welche neue Sprache hinzukommen soll, zu entlasten.
Für den Bereich der Schule gibt es in NRW eine staatlichkommunale Verantwortungsgemeinschaft. Dabei sind die Kommunen bzw. die Schulträger für die räumlichen und sachlichen Angelegenheiten sowie für das nichtpädagogische Personal zuständig. Das Land unterstützt die Kommunen durch die Bildungspauschale im Rahmen des Gemeindefinanzie-rungsgesetzes (seit 2010 um 40% gestiegen – s.o.) und das Inklusionsleistungsgesetz, durch das die Kommunen jährlich 40 Mio. für Bauten und multiprofessionelles Personal im Rahmen der Inklusion erhalten. Außerdem haben wir das Programm „Gute Schule 2020“ aufgelegt für Schulbau und –sanierung sowie zur Schaffung der digitalen Infrastruktur. Somit stehen den Kommunen in den nächsten vier Jahren 4,2 Mrd. Euro zur Verfügung. Insgesamt haben wir durch eine betont kommunalfreundliche Politik den Kommunen Handlungsfähigkeit zurückgegeben. So ist die Zahl der Kommunen mit Nothaushalt von 138 auf 9 zurückgegangen. Somit können Städte und Gemeinde wieder investieren und die Schul-trägeraufgaben wahrnehmen. Nachhaltige Konzepte bei den Investitionen in die digitale Infrastruktur sind dringend notwendig. Wir benötigen nicht nur Technik, sondern auch Fortbildungsoffensive zum Lernen in der digitalen Welt sowie eine Prozessbegleitung mit Transfer in die Fläche in NRW mit wissenschaftlicher Begleitung.


16. Ja, Ungleiches muss ungleich behandelt werden. Der heutige Sozialindexansatz ist nicht ausreichend und zielgerichtet genug. Wir wollen das Instrument schärfen und die Anzahl der Stellen für den Sozialindex deutlich erhöhen (s.o.).Wir halten die von der GEW vorgelegte Studie und die Zahl von 2000 Stellen für richtig.


17. Ja, wir wollen für alle Menschen in NRW ein kostengünstiges Nahverkehrsticket. Deshalb wollen wir ein Monatsticket für 60 Euro mit einer landesweiten Gültigkeit. Das wären 2 Euro pro Tag. Für Schüler*innen und Auszubildende wollen wir noch deutlich günstigere Preise. Schon heute gibt es mit Landesunterstützung das Schokoticket im Verkehrsverbund VRR mit einer verbundweiten Gültigkeit für 1,14 Euro pro Tag. Das könnte eine Ausgangsbasis für ein NRW-weites Schülerticket sein.


Wir hoffen, Sie mit unseren Antworten überzeugen zu können. Und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Beer

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