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Antwort der CDU zu den Wahlprüfsteine


Dr. Guido Hitze
Leiter des Bereichs Politik & Strategie

CDU Nordrhein-Westfalen
Wasserstraße 6
40213 Düsseldorf



Zu 1.

Mit dem Schulkonsens wurde sowohl das gegliederte als auch das integrierte Schulsystem in Nordrhein-Westfalen in der Verfassung abgesichert. Ein vielfältiges Schulsystem entspricht den vielfältigen Interessen und Talenten unserer Schülerinnen und Schüler. Eine Vereinfachung würde dem widersprechen.

 

Zu 2.

Die Schulaufsicht muss mehr als bisher ihre beratende Funktion wahrnehmen können, um die regionale Schulentwicklungsplanung im Interesse gleicher Bildungschancen unterstützen zu können.

 

Zu 3.

Entscheidend für jede Schulform ist das individuelle Wohl aller Schülerinnen und Schüler. Aus pädagogischer Sicht kann es Gründe für ein Behalten und auch Gründe für einen Schulwechsel geben. Die CDU Nordrhein-Westfalen ist für die Durchlässigkeit des Schulsystems. Insofern müssen Schulwechsel vom gegliederten ins integrierte Schulsystem und umgekehrt möglich sein.

 

Zu 4.

Der Schulkonsens hat die Vielfältigkeit des nordrhein-westfälischen Schulsystems in der Verfassung abgesichert. Kommunen haben dadurch die Möglichkeit, auf die Wünsche und Anforderungen der Eltern reagieren zu können.

 

Zu 5.

Private Schulträger haben eine eigenständige Stellung in unserem Schulsystem. Sie sollten mit in die kommunale Schulentwicklung eingebunden werden. Eine Verbindlichkeit widerspricht aber ihrer besonderen Stellung.

 

Zu 6.

Zur Aufrechterhaltung eines weiterführenden Schulangebots bei zurückgehender Schülerzahl vor allem in ländlichen Regionen ist zu prüfen, ob zweizügige Sekundarschulen nachhaltige Lösungen ermöglichen. Die Möglichkeit von Schulumwandlungen ist zu diesem Zweck ebenfalls zu prüfen.

 

Zu 7.

Die gleichlange Ausbildung aller Lehrerinnen und Lehrer aller Schulformen in Nordrhein-Westfalen macht eine Änderung der Besoldungsstruktur notwendig. Es gilt der Grundsatz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit bei gleicher Ausbildung. Aufgrund der angespannten Haushalts- und Finanzsituation durch die rot-grüne Haushalts- und Verschuldungspolitik in NRW kann die Angleichung der Gehälter nicht in einem Zug erfolgen. Die CDU wird im Einvernehmen mit den Lehrerverbänden einen Stufenplan erarbeiten, der die Ungerechtigkeit in der Lehrerbesoldung, wozu auch das Ungleichgewicht bei der Vergütung von angestellten und verbeamteten Lehrerinnen und Lehrern gehört, beseitigt.

 

Zu 8.

Als erstes muss es eine schonungslose und ideologiefreie Bestandsaufnahme aller Inklusionsmaßnahmen im Schulbereich geben. Sie soll Grundlage einer Inklusionsstrategie mit Festlegung von Qualitätsstandards sein. Dazu gehört der Aufbau einer unabhängigen Elternberatung zum Schuljahr 2018/19, ein Moratorium zum sofortigen Stopp der Schließung von Förderschulen, eine Qualifizierungsoffensive für Lehrerinnen und Lehrer an allen Schulen und der Grundsatz: Inklusion nur mit Förderlehrern. Dafür müssen die Kapazitäten der Förderschullehrerausbildung an den Universitäten erhöht werden.

 

Zu 9.

Die CDU Nordrhein-Westfalen will eine Verlangsamung des Inklusionsprozesses, um die Qualität des gemeinsamen Unterrichts zu ermöglichen. Dazu gehört auch eine deutliche Absenkung der Klassengröße (vgl. hierzu auch die Antwort zu Frage 13.).

 

Zu 10.

Die CDU befürwortet, dass AO-SF-Verfahren auch wieder ab der 1. Klasse durchgeführt werden können.

 

Zu 11.

Wir sind der Auffassung, dass sich alle Schulformen an der Inklusion beteiligen. Dabei sollen die Bildungsaufträge der Schulen berücksichtigt werden.

 

Zu 12.

Die CDU ist der Auffassung, dass alle Schulformen an der Aufgabe der Integration von Kindern aus Migrationsfamilien mitwirken müssen. Bei der Verteilung von Flüchtlingskindern auf die Schulen muss der Bildungsauftrag der Schulform berücksichtigt werden. Bei der Sprachförderung von Flüchtlingskindern im Primarbereich ist eine flächendeckende Versorgung der betroffenen Grundschulen unabhängig von ihrer Größe mit externen Fachkräften sicherzustellen, notfalls auch dadurch, dass einzelne Fachkräfte für mehrere Grundschulen zuständig sein können.

 

Zu 13.

Alle Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität des Unterrichts, wie z. B. die Reduzierung von Klassengrößen, sind immer wünschenswert. Insbesondere bei der Inklusion besteht hier sicherlich Handlungsbedarf. Allerdings müssen für eine Verringerung der Klassengröße auch die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Durch die  Verschuldungspolitik der derzeitigen Landesregierung ist die Haushaltslage in Nordrhein-Westfalen leider nicht so, dass für Reduzierung der Klassengrößen Spielräume vorhanden sind. Die müssen erst durch eine andere Haushaltspolitik geschaffen werden. Die CDU-Landtagsfraktion hat in einem Beschluss festgehalten, dass für die Schulsozialarbeit 100 Mio. Euro jährlich zur Verfügung stehen sollen, die aus den BAföG-Mitteln, die vom Bund übernommen wurden, erbracht werden können.

 

Zu 14.

Durch die Modelle von SPD und Grünen ist das Chaos an den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen vorprogrammiert. Die CDU will durch eine einmalige Entscheidung vor Ort ein echtes G9 (180 Jahreswochenstunden in der Sek I und die 2. Fremdsprache ab Klasse 7) an den Gymnasien ermöglichen.

 

Die Entscheidung für G 8 oder G 9 soll so schnell wie möglich, muss aber nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt gefällt werden. Die Verantwortung für G 9 wird den Schulen vom Land nicht einseitig aufgebürdet. Der entsprechende Prozess wird vielmehr vom Schulministerium und den Schulämtern aktiv begleitet und, wo erforderlich bzw. gewünscht, fachlich unterstützt und moderiert.

 

Die Entscheidung für einen Wechsel aus der bestehenden Struktur müssen nach Beteiligung sämtlicher betroffener (Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Schulträger) die Schulkonferenz und der Schulträger treffen.  Bei einer Weiterentwicklung zu G 9 können neben der Eingangsklasse 5 auch weitere Jahrgänge in den G 9-Bildungsgang überführt werden.

 

Zu 15.

Zustand und Ausstattung der nordrhein-westfälischen Schulen sind in einem bedenklichen Zustand. Lediglich 15 Prozent aller Schulgebäude im Land gelten derzeit als baulich vollkommen in Ordnung. Der geschätzte Sanierungsstau beläuft sich auf landesweit ca. 2,45 Milliarden Euro. Zwar handeln die Kommunen als Schulträger hier eigenverantwortlich, doch trägt die Landesregierung für die eingetretenen Zustände sehr wohl Mitverantwortung. Obwohl der Landeshaushalt seit 2010 um mehr als ein Drittel angewachsen ist, verharrt die für den Schulbau vorgesehene Investitionspauschale des Landes auf dem mittlerweile völlig unzureichenden Niveau von 600 Mio. Euro. Die CDU wird in der Landesregierung ihre Verantwortung für die Schulgebäude im Land ernst nehmen und ein verlässlicher Partner für Kommunen und Schulen sein. Dazu gehört eine regelmäßige und angemessene Erhöhung der Investitionspauschale, um den Investitionsstau wirksam und nachhaltig abzubauen. Denn dauerhafter Lernerfolg ist auch vom Umfeld und der Ausstattung der Räumlichkeiten in den Schulen abhängig.

 

Zu 16.

Es gibt derzeit bereits einen Sozialindex. Seine Ausweitung soll geprüft werden.

 

Zur Zusatzfrage der LEiS zu einem kostengünstigen Schülerticket in Nordrhein-Westfalen:

 

Es gibt in einzelnen Regionen Nordrhein-Westfalens bereits Zusatztickets, wie zum Beispiel das „Schoko-Ticket“. Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren können damit zu einem vergünstigten Preis in einem großflächigen Geltungsbereich den Nahverkehr nutzen. Es gilt als Jahresabonnement das ganze Jahr hindurch im gesamten jeweiligen Verbundraum. Wir setzen uns dafür ein, dass derartige Angebote den Schülerinnen und Schülern in allen Regionen Nordrhein-Westfalens zur Verfügung stehen werden.

 

 

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