Inhalt

Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Bildungsgerechtigkeit und der Demokratiebildung

19. Schulrechtsänderungsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Landeselternschaft der integrierten Schulen Nordrhein-Westfalen (LEiS-NRW
e.V.) begrüßt den vorliegenden Entwurf des 19. Schulrechtsänderungsgesetzes
ausdrücklich.


Der Gesetzentwurf enthält wichtige und in Teilen richtungsweisende Anpassungen
des Schulgesetzes. Insbesondere die Stärkung der Bildungsgerechtigkeit, die
Förderung demokratischer Teilhabe bereits in der Primarstufe sowie die Erweiterung
schulischer Handlungsspielräume greifen zentrale Herausforderungen der aktuellen
Bildungsentwicklung auf.


Aus Sicht der LEiS-NRW zeigt sich zugleich, dass einzelne Regelungen in ihrer
konkreten Ausgestaltung noch nicht durchgehend den Anforderungen an ein
konsistentes, chancengerechtes und langfristig tragfähiges Bildungssystem
entsprechen. Vor diesem Hintergrund versteht sich diese Stellungnahme sowohl als
Unterstützung erkennbarer Fortschritte als auch als Beitrag zur notwendigen
fachlichen Präzisierung.


Weiterentwicklung des PRIMUS-Modells
Die vorgesehene Erweiterung des PRIMUS-Modells stellt aus Sicht der LEiS-NRW
den zentralen strukturellen Fortschritt des Gesetzentwurfs dar. Die Ausweitung auf
bis zu zehn Standorte ist ein richtiger und notwendiger Schritt.
Gleichzeitig wird die Begrenzung auf eine feste Anzahl von Standorten dem
erkennbaren Bedarf perspektivisch nicht gerecht. Längeres gemeinsames Lernen
eröffnet nachweislich stabilere Bildungsbiografien und verbessert die Möglichkeiten
individueller Förderung.
Aus unserer Sicht braucht es hier eine weitergehende Perspektive: PRIMUS sollte
langfristig als regulärer Bestandteil der nordrhein-westfälischen Schullandschaft
etabliert und systematisch weiterentwickelt werden. Voraussetzung hierfür sind eine
verlässliche personelle und sächliche Ausstattung, ausreichend bemessene
Entwicklungszeiträume, gezielte Fortbildungsangebote sowie eine kontinuierliche
wissenschaftliche Begleitung.

Nachteilsausgleich und Notenschutz
Die gesetzliche Verankerung von Nachteilsausgleich und Notenschutz ist
grundsätzlich zu begrüßen, da sie zu mehr Rechtssicherheit in der schulischen
Praxis beitragen kann.
In der vorliegenden Ausgestaltung bleibt die Regelung jedoch zu unbestimmt, um
eine landesweit einheitliche und verlässliche Umsetzung sicherzustellen. In der
Praxis führt dies weiterhin zu Unterschieden im Umgang mit vergleichbaren
Ausgangslagen.
Insbesondere die fehlende ausdrückliche Berücksichtigung von Dyskalkulie verstärkt
diese Problematik. Für betroffene Schülerinnen und Schüler entstehen dadurch
faktische Benachteiligungen im Leistungsbereich Mathematik.
Erforderlich sind daher verbindliche und einheitliche Kriterien, die auch Dyskalkulie
ausdrücklich einbeziehen, sowie entsprechende Qualifizierungsangebote für
Lehrkräfte. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Anspruch auf
Nachteilsausgleich und Notenschutz unabhängig vom jeweiligen Schulstandort
eingelöst wird.


Demokratiebildung in der Primarstufe
Die Einführung verpflichtender Beteiligungsgremien im Primarbereich setzt ein
wichtiges Signal für die frühzeitige Stärkung demokratischer Kompetenzen.
Damit diese Maßnahme über eine formale Ausweitung hinaus Wirkung entfalten
kann, braucht es eine verbindliche Verankerung im Schulalltag sowie
nachvollziehbare Qualitätsstandards. Beteiligung muss tatsächliche
Mitwirkungsrechte umfassen und in geeigneten Strukturen regelmäßig stattfinden.
Die Erfahrungen integrierter Schulformen mit etablierten Beteiligungsstrukturen
können hierbei eine tragfähige Grundlage bieten und sollten in die weitere
Ausgestaltung einbezogen werden.


Ordnungsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen bei Gefahr im Verzug
Die vorgesehenen Klarstellungen und Erweiterungen bei Ordnungsmaßnahmen
tragen zur rechtlichen Einordnung schulischer Handlungsmöglichkeiten bei.
Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass die erweiterten Eingriffsmöglichkeiten –
insbesondere im Zusammenhang mit Maßnahmen bei Gefahr im Verzug – nicht zu
einer Vorverlagerung ordnungsrechtlicher Eingriffe führen.
Schule ist und bleibt ein pädagogischer Raum. Präventive Ansätze, frühzeitige
Kommunikation sowie die enge Zusammenarbeit mit Eltern müssen weiterhin leitend
sein. Ordnungsmaßnahmen sind in diesem Zusammenhang notwendige, aber
nachgeordnete Instrumente.

Schulstruktur und Systembalance
Die vorgesehenen Anpassungen bei Mindestgrößenregelungen und
Aufnahmeentscheidungen eröffnen Möglichkeiten, Schulstandorte zu stabilisieren
und flexibler auf regionale Entwicklungen zu reagieren.
Zugleich bietet der Gesetzentwurf die Chance, bestehende strukturelle
Ungleichgewichte im Schulsystem stärker in den Blick zu nehmen. In der bisherigen
Praxis tragen integrierte Schulformen, insbesondere Gesamtschulen, in erheblichem
Umfang die Folgen nicht erfolgreicher Bildungsverläufe aus anderen Schulformen.
Eine einseitige Verlagerung dieser Verantwortung führt zu dauerhaften Belastungen
und beeinträchtigt die Systembalance. Die neuen Regelungen sollten daher genutzt
werden, um Umsteuerungsprozesse ausgewogener zu gestalten und die
Verantwortung für tragfähige Bildungsbiografien stärker auf alle Schulformen zu
verteilen.
Eine solche Weiterentwicklung kann dazu beitragen, die Stabilität und Fairness des
Gesamtsystems zu stärken, ohne die Vielfalt der Schulformen und die
Wahlmöglichkeiten für Eltern einzuschränken.


Fazit
Der Gesetzentwurf setzt wichtige Impulse für mehr Bildungsgerechtigkeit und eine
Stärkung demokratischer Strukturen im Schulbereich. Besonders die
Weiterentwicklung des PRIMUS-Modells ist hervorzuheben.
Gleichzeitig besteht insbesondere bei der Ausgestaltung des Nachteilsausgleichs,
der Verbindlichkeit demokratischer Beteiligung sowie der Sicherung einer
ausgewogenen Systemstruktur weiterer Konkretisierungsbedarf.
Ziel muss ein Bildungssystem sein, das individuelle Entwicklungsmöglichkeiten
konsequent eröffnet und strukturelle Gerechtigkeit nicht nur formuliert, sondern auch
verlässlich umsetzt.


Wir danken dem Ministerium für Schule und Bildung für die Aufnahme dieser
Themen in den Gesetzentwurf und für die damit verbundene Anerkennung der
Bedeutung chancengerechter und integrierter Bildungsangebote.
Als Landeselternschaft steht die LEiS-NRW e.V. weiterhin gewohnt engagiert und
versiert als Gesprächspartner für die weitere Ausgestaltung und Umsetzung der
vorgesehenen Regelungen zur Verfügung.


Team Vorstand

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