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Stellungnahme der LEiS zum 17. Schulrechtsänderungsgesetz

Stellungnahme der Landeselternschaft der integrierten Schulen in Nordrhein-Westfalen e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von umfassenden Bildungsangeboten und zur Stärkung der Qualität von Schule (17. Schulrechtsänderungsgesetz) sowie zu dem Entwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (7. ÄVO-APO-S I)

Sehr geehrte Frau Dr. Stein,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die Möglichkeit, zum Entwurf des 17. Schulrechtsänderungsgesetz sowie zum Entwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (7. ÄVO-APO-S I) Stellung zu nehmen.

Im Folgenden finden Sie unsere Ausführungen zu ausgewählten Punkten:

17. Schulrechtsänderungsgesetz

 Zu §64, Absatz 3:

 Die LEiS-NRW begrüßt ausdrücklich, dass dieser Absatz einer Präzisierung zugeführt wird. Regelmäßig kommt es hier innerhalb der Elternschaft zu Unsicherheiten in Bezug auf das Ende der Mitgliedschaft, wenn das Kind volljährig wird. Die Gleichbehandlung der Jahrgangsstufenpflegschaft musste bisher umständlich hergeleitet werden, indem man sie zum Beispiel als Sonderform der Klassenpflegschaft versteht. Allerdings hat die Schulpflegschaft im vorliegenden Entwurf leider keinen Eingang gefunden. Da insbesondere der §64 regelmäßig von interessierten Laien im Rahmen der Schulmitwirkung herangezogen wird, schlagen wir die direkte Aufnahme der Schulpflegschaft vor, um keine Interpretationen vornehmen zu müssen und eine einfache Anwendbarkeit des §64, Absatz 3 zu ermöglichen. Da Absatz 3 insgesamt auf die gewollte Kontinuität der Arbeit der genannten Gremien abzielt und die Schulpflegschaft untrennbar in den Kontext zu Klassenpflegschaft und Jahrgangsstufenpflegschaft gehört, schlagen wir folgenden Wortlaut vor:

 „Bei den Mitgliedern der Schulkonferenz, Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Schulpflegschaft, Klassenpflegschaft oder der Jahrgangsstufenpflegschaft endet das Mandat erst zu dem in Absatz 2 bestimmten Zeitpunkt.“

 Zu § 120, Absatz 4:

 Die LEiS-NRW kann bei der vorgeschlagenen Änderung keinen Gewinn erkennen. Wir sehen es kritisch, dass die bewährte Formulierung gestrichen werden soll. Wir befürchten, dass hier in der praktischen Auswirkung eine Verschlechterung insbesondere der Beteiligung der Erziehungsberechtigten herbeigeführt wird. Sehr wohl haben wir in der Begründung zur Änderung wahrgenommen, dass hinsichtlich der Freiwilligkeit gilt, dass bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern, das Einverständnis der Eltern eingeholt werden muss. Wenn dieses die Realität darstellt, spricht aus unserer Sicht nichts dagegen, diese klare Aussage direkt in den Absatz 4 einzuarbeiten. Wir schlagen daher folgenden Wortlaut vor:

 „Die Teilnahme der betroffenen Personen ist freiwillig, bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist das Einverständnis der Eltern einzuholen.“

 Zu § 120, Absatz 7:

 Die LEiS-NRW ordnet den Ersatz des klar definierten Begriffs „rechtlicher Anspruch“ durch die Formulierung „rechtliches Interesse“ als schwierig ein. Es ist sicher unstrittig, dass hier eine Verschlechterung des Datenschutzes von Schülern und Eltern vorgenommen wird. Ausdrücklich erkennen wir jedoch das in der Begründung aufgezeigte Problemfeld an. In der Abwägung des verfolgten Ziels gegen den Datenschutz, möchten wir uns hier einer Empfehlung enthalten. Allerdings appellieren wir an alle Beteiligten, mit der neuen Möglichkeit jederzeit verantwortungsvoll umzugehen.

 7. ÄVO-APO-S I

 Zu den eingefügten Abschnitten mit Bezug zu den PRIMUS-Schulen haben wir keine Anmerkungen. Gleiches gilt auch zu den Änderungen weitere Schulformen betreffend, die uns insoweit nicht unmittelbar berühren.

 Kommentar

 Die LEiS-NRW e.V. begrüßt insgesamt das 17. Schulrechtsänderungsgesetz ausdrücklich, da es wichtige Weichen für die Weiterentwicklung der Schullandschaft in Nordrhein-Westfalen stellt. Besonders erfreulich ist aus unserer Sicht die Entscheidung, die Fortführung der PRIMUS-Schulen, die aus dem gleichnamigen Schulversuch hervorgegangen sind, zu ermöglichen. Diese Schulen stehen für eine zukunftsweisende Pädagogik und ein gemeinsames Lernen aller Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen.
Die PRIMUS-Schulen haben in den vergangenen Jahren eindrucksvoll gezeigt, dass gemeinsames Lernen über die Grenzen der traditionellen Schulformen hinaus möglich ist. Sie bieten nicht nur flexible Bildungswege, sondern fördern auch eine integrative und inklusive Lernumgebung, die den individuellen Bedürfnissen aller Schüler*innen gerecht wird. Die Entscheidung, diese Schulen in die Zukunft zu führen, ist ein klares Signal, dass das Land NRW weiterhin auf Vielfalt und Chancengleichheit setzt.

 Für uns als Elterninitiative bedeutet dies Hoffnung und Zuversicht, dass Schulen des gemeinsamen Lernens defacto langfristig in der Bildungslandschaft verankert werden. Wir setzen uns seit Jahren dafür ein, dass alle Kinder – unabhängig von Herkunft, Lernfähigkeit oder sozialem Hintergrund – die gleichen Bildungschancen erhalten.
Die PRIMUS-Schulen sind dabei ein Modell, das diese Vision in die Praxis umsetzt. Sie stehen für eine Lernkultur, in der jedes Kind in seinem eigenen Tempo lernen kann, ohne frühzeitig durch äußere Selektion in verschiedene Bildungsgänge getrennt zu werden.

 Anzumerken ist, dass das 17. Schulrechtsänderungsgesetz auch die Möglichkeit schafft, individuelle Schullaufbahnen zu sichern. Kinder, die aufgrund von Kapazitätsengpässen oder fehlender Schulen in zumutbarer Entfernung keinen Zugang zu einer Hauptschule haben, erhalten durch die neuen Regelungen eine echte Perspektive. Dies stärkt die individuelle Förderung jedes einzelnen Schülers und trägt dazu bei, dass kein Kind auf seinem Bildungsweg zurückgelassen wird.
In diesem Zusammenhang sehen wir die Entwicklungsmöglichkeiten für die Realschulen positiv. Die Möglichkeit, Hauptschulbildungsgänge anzubieten und Schüler*innen bereits ab Klasse 5 nach den Zielen der Hauptschule zu unterrichten, schafft mehr Flexibilität und eröffnet zusätzliche Wege für individuelle Bildungsbiografien.

 Wir hoffen, dass das Engagement für Schulen des gemeinsamen Lernens weiter gestärkt wird und noch mehr Schulen dem PRIMUS-Modell folgen können. Eine dauerhafte Verankerung solcher Schulen im Schulsystem ist ein großer Schritt in Richtung einer inklusiveren und gerechteren Bildungspolitik. Die LEiS-NRW wird diesen Prozess weiterhin engagiert begleiten und sich dafür einsetzen, dass alle Kinder in Nordrhein-Westfalen die bestmöglichen Chancen auf eine erfolgreiche und gemeinschaftliche Bildung erhalten.

Team Vorstand

LEiS-NRW e.V.
Harald A. Amelang            Sven Pitzer              Kathrin Adler-Becker
- Vorsitzender -        - stellv. Vorsitzender -       - stellv. Vorsitzende -
amelang@leis-nrw.de
01577 – 58 49 450         

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