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Pluralität und Meinungsbildung der Elternverbände respektieren – Partizipationsmöglichkeiten der Elternvertretungen vor Ort stärken

Stellungnahme der LEiS-NRW im Rahmen der Anhörung zum Antrag der FDP Landtagsfraktion Drucksache (DS) 16/11418 vom 08.03.2016.

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Zusendung des o.g. Antrags und die Einladung zur Anhörung am 01.06.2016.

Die LEiS NRW nimmt dazu wie folgt Stellung:

Vorbemerkung:

Die Situation der Schulen im Lande, insbesondere die Situation der integrierten Schulen, ist derzeit durch einen Strauß ungelöster Probleme belastet, die dringender als eine durchgewählte Elternschaft schulpolitisches Handeln auf Landesebene erfordern:

  • Wir Eltern müssen in nicht wenigen Fällen feststellen, dass der bauliche Zustand und die Ausstattung der Schulen für die Schülerinnen und Schüler wie für die Lehrkräfte unzumutbar sind. Deswegen sind dringlich Regelungen zu treffen, die die Schulträger vor Ort verpflichten, hier erforderlichenfalls für Abhilfe zu sorgen.
  • Der Auftrag der Bildungskonferenz, an allen Schulformen eine Kultur des Behaltens zu implementieren und damit dem unsäglichen Abschulen von Schülerinnen und Schülern ein Ende zu bereiten, ist bis heute nicht realisiert. Die Abschulungsproblematik belastet in zunehmendem Maß gerade auch die integrierten Schulen als aufnehmende Schulen.
  • Durch die ungleiche Verteilung der Herausforderungen von Inklusion und Integration auf die Schulformen geraten Sekundar- und Gesamtschulen zunehmend in Gefahr, in den Augen der Eltern zu Schulen zweiter Klasse degradiert zu werden. Dieser ungleichen Verteilung ist durch landesrechtliche Regelungen nachdrücklich Einhalt zu gebieten.
  • Die Umsetzung inklusiver Beschulung ist nicht zuletzt durch die Deckelung der Personalressourcen erheblich unterfinanziert. Schülerinnen und Schüler mit wie ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf werden durch zu große Klassen und zu wenig Personal in ihrer individuellen Entwicklung nachhaltig beeinträchtigt. Landesregierung und Landtag sind gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass diese Ressourcen in einem Umfang zur Verfügung stehen, der eine erfolgreiche Arbeit ermöglicht.
  • Je nach Standort und Zusammensetzung ihrer Schülerschaft haben die Schulen in unserem Land sehr unterschiedliche pädagogische Herausforderungen zu bewältigen. Gerade unsere integrierten Schulen leisten hier hervorragende Arbeit. Daher ist es aus unserer Sicht nur zeitgemäß, Schulen mit besonders herausfordernden Aufgaben auch mit zusätzlichen Personal- und Sachressourcen auszustatten. Der Koalitionsvertrag hat hierzu Zusagen gemacht, die so schnell wie möglich realisiert werden sollten:

    „Unser Schulsystem muss dem Ziel der Chancengleichheit für alle Kinder besser gerecht werden. Wir müssen alle Talente fördern und alle Potenziale entfalten. Die Teilhabe an Bildung stellt die Weichen für die Lebensplanung, sie ist der Schlüssel für Bildungskarrieren und eine gelingende Berufslaufbahn. Deshalb müssen insbesondere Benachteiligungen früh erkannt und kompensiert werden, um die soziale „Vererbung“ von Bildungsarmut zu verhindern. Hierzu bedarf es einer sozialräumlichen Ressourcensteuerung, für die wir den Sozialindex weiterentwickeln.“

Vor diesem Hintergrund wünschen wir uns nachdrücklich - auch noch im Vorwahljahr - ein schulpolitisches Handeln nach dem Prinzip „First things first“. Danach kann die Frage einer durchgewählten Elternschaft auch ein relevantes Thema sein.

Zu den Themen der Anhörung im Einzelnen:

  1. Die LEiS NRW unterstützt das Anliegen des Antrags nachdrücklich, die Partizipationsmöglichkeiten der Eltern in den kommunalen Schulausschüssen zu stärken. Durch geeignete Rahmenvorgaben des Landes sollten die Kommunen verpflichtet werden, Stadtschulpflegschaften einzurichten, die alle vor Ort vertretenen Schulformen einbeziehen und die in den Schulausschüssen mit mehreren Personen Antrags- und Rederecht erhalten.
    Anders als im Antrag vorgesehen sollte die konkrete Ausgestaltung durch Landesrecht geregelt werden und nicht den Entscheidungsträgern vor Ort überlassen bleiben.
  2. Die LEiS NRW hat beim jetzigen Beratungsstand Bedenken gegen die Einführung einer durchgewählten Elternschaft als Beteiligungsinstrument auf Landesebene. Die Beispiele anderer Bundesländer lassen erwarten, dass durch eine solche durchgewählte Elternschaft schulpolitische Konflikte, die sich aus der Konkurrenzsituation der Schulformen ergeben, nicht mehr adäquat behandelt werden.
    Die jetzige Situation, die selbstorganisierten Elternverbänden verschiedener Schulformen die Möglichkeit gibt, sich in Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu Wort zu melden, schafft Klarheit im politischen Raum über gemeinsame, abweichende oder sich widersprechende Interessen der Schulformen.
    Diese Situation belässt damit die politische Verantwortung für die Entscheidungen, die auf der Grundlage und in Kenntnis dieser unterschiedlichen Positionen zu fällen sind, in der nötigen Klarheit dort, wo sie hingehören: bei der Landesregierung und beim Parlament, deren Mitglieder ihre Entscheidungen dann auch gegenüber dem Souverän zu vertreten haben.

Für Rückfragen zu unseren Anmerkungen stehen wir im Rahmen der Anhörung gern zur Verfügung.

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