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G9 - so nicht !

G9 so nicht


Bürgerinitiative „G9-jetzt“ gibt der Kritik am Volksbegehren in der Sache Recht

Bei einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung mit dem Titel „Beste Bildung“ am 14. Februar 2017 in Köln kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Propagandisten des Volksbegehrens „G9-jetzt“ und einem Vertreter der integrierten Schulen. Der Vertreter von „G9-jetzt“ wirft GGG, SLV-GE-NRW, LEiS NRW und ungenannten anderen wiederholt und in unterschiedlichen Medien vor, Fake News zu verbreiten.


Dazu wollen wir klarstellen:

Die Initiative „G9-jetzt“ widerspricht wortreich unserem Hinweis, dass bei Umsetzung der Gesetzesinitiative anderen Schulformen Nachteile entstehen.

Tatsächlich soll durch das Volksbegehren den Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen - und damit 60% der Schülerinnen und Schüler - in der Sekundarstufe I Pflichtunterricht im Umfang von 8 Stunden gekürzt werden, das sind 1 – 2 Stunden pro Jahrgang oder auch fast 5%.

Pflichtunterricht besteht nach geltender Rechtslage aus dem sogenannten Kernunterricht gemäß Stundentafel (Unterricht in den üblichen Fächern Deutsch, Mathematik, Französisch etc.) und den damit untrennbar verbundenen Ergänzungsstunden, die an den Gesamtschulen u.a. Ausweitungen des Unterrichts in den Hauptfächern umfassen können sowie die Fremdsprachen ab Jahrgang 8 (oft Spanisch, Latein).

Wir wehren uns gegen eine Kürzung um 1 – 2 Stunden im Wochenstundenplan jeden Jahrgangs an unseren Schulen, denn das fachliche Bildungsprogramm, das wir anbieten, ist gerade auch im be-stehenden Umfang für unsere Schülerinnen und Schüler gut und wichtig.

Inzwischen wird diese Kürzung – anders als früher – von den Vertretern von „G9-jetzt“ übrigens auch zugegeben. Für Haupt- und Realschulen, die keine gebundenen Ganztagsschulen sind, propagiert man diese Kürzung als pädagogischen Gewinn, weil die Schülerinnen und Schüler dann keinen Nachmittagsunterricht mehr hätten.

Aus unserer Sicht sind Unterrichtskürzungen aber kein Gewinn für die Schülerinnen und Schüler, sondern ein Verlust.


Die Initiative „G9-jetzt“ widerspricht wortreich unserem Hinweis, dass bei Umsetzung der Gesetzesinitiative insbesondere auch für gebundene Ganztagsschulen zusätzliche Nachteile entstehen. Hier wird formuliert: „Der Ganztagserlass bleibt vom Volksbegehren völlig unberührt“. Das ist ja richtig. Dann aber schlägt „G9-jetzt“ für die gebundenen Ganztagsschulen (das sind die meisten Sekundar- und Gesamtschulen) vor, die von „G9-jetzt“ geforderte - und inzwischen nicht mehr geleugnete - Unterrichtskürzung des Pflichtunterrichts um knapp 5% durch eine Erhöhung des Ganztagszuschlags auszugleichen.

Das ist ein Versuch, den Menschen Sand in die Augen zu streuen, denn tatsächlich ist die Kürzungs-absicht im Gesetzentwurf real, der Vorschlag aber hat aus heutiger Sicht keinerlei Wahrscheinlichkeit auf Verwirklichung, weil die Einrichtung eines (gebundenen) Ganztags in einer Kann-Vorschrift des Schulgesetzes definiert und an Voraussetzungen gebunden ist: die personellen, sächlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Ein haushaltsrechtlicher Finanzierungzwang als Ausgleich für die von „G9-jetzt“ gewollte Unterrichtskürzung besteht für das Land demnach nicht.


Hinzu kommt: Eine Kürzung der Pflichtstunden für unsere Schülerinnen und Schüler hat eine Kürzung der Lehrerstellen zur Folge. Denn Schüler-Lehrer-Relation, die für die Berechnung der Lehrerstellen ausschlaggebend ist, berücksichtigt drei Faktoren: Wie viel Unterricht erhält eine Klasse? Wie viele Schüler bilden eine Klasse? Wie viel Unterricht erteilt eine Lehrkraft?

Wird also z. B. die Zahl der Unterrichtsstunden je Klasse gesenkt, kann (und wird) die Zahl der Lehr-kräfte sinken. Da sich der Ganztagszuschlag prozentual aus der (dann reduzierten) Zahl der Lehrer-stellen errechnet, reduziert sich auch der Ganztagszuschlag.

Wird also der Entwurf von „G9-jetzt“ Gesetz, verringert sich auch die Zahl der Lehrerstellen, aus denen das Ganztagsbildungsangebot für unsere Schülerinnen und Schüler realisiert wird. Auch das wollen wir nicht.


Die Propagandisten von „G9-jetzt“ versuchen bei ihren Angriffen auf die Verbände der integrierten Schulen immer wieder, alle Aufmerksamkeit des Publikums auf die Sorge zu konzentrieren, die Unterrichtskürzungen für Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen sollten der Gegenfinanzierung des Ausbaus von G9 dienen. Der aber sei kostenneutral zu realisieren. Also: Fake News.

Geschenkt. Die Frage, ob die Wiedereinführung von G9 im Sinne von „G9-jetzt“ kostenneutral erfolgen kann oder nicht, ist sehr komplex und hinsichtlich der Gefahr der Unterrichtskürzungen durch den Gesetzentwurf des Volksbegehrens sekundär. Nehmen wir also der Einfachheit halber zukünftig an; „G9-jetzt“ hätte in dieser nachrangigen Frage Recht.

Zentral ist für uns:
Wir wollen nicht, dass für unsere Schülerinnen und Schüler Pflichtunterricht gekürzt und damit nach geltendem Recht zugleich auch noch der Ganztagsbetrieb an unseren Schulen beeinträchtigt wird. Dass dies eine Auswirkung des Gesetzentwurfs von „G9-jetzt“ wäre, darauf machen wir aufmerksam.

 

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