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Pressemitteilung zum Besitz von Cannabis im schulischen Kontext

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde und Partner,
nachfolgend die Stellungnahme und Pressemitteilung der Landeselternschaft der
integrierten Schulen in NRW e.V. ( LEiS-NRW) zum Besitz von Cannabis im schulischen
Kontext bezogen auf den Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes
Nordrhein-Westfalen.
„ 2.3. Besitz von Cannabis im schulischen Kontext
Zwar ist es rechtlich nicht möglich, durch Bundesgesetz Erlaubtes über
die Ausübung des schulischen Hausrechtes (vgl. § 59 Absatz 2 Satz 1
Nummer 6 SchuIG) oder durch die Aufnahme eines entsprechenden Verbotes
in die Schulordnung (vgl. § 65 Absatz 2 Nummer 25 SchuIG) zu
verbieten.
Insbesondere aus generalpräventiven Gründen ist es aber angezeigt,
dass die Schule auf eine suchtmittelfreie Schule hinwirkt. Der Bildungsund
Erziehungsauftrag der Schule umfasst nach § 2 Absatz 6 Nummer 8
SchuIG auch, dass die Schule darauf hinzuwirken hat, dass Schülerinnen
und Schüler lernen sollen, insbesondere gesund zu leben. Hieraus lässt
sich der klare Auftrag von Schule ableiten, auch in Bezug auf Suchtmittel
präventiv zu agieren.
Daher wird den Schulen unter anderem nachdrücklich empfohlen, in der
Schulordnung oder auf andere geeignete Weise, eine Aussage zu treffen,
dass das Mitbringen von Cannabis durch Volljährige im schulischen
Kontext als unerwünscht angesehen wird. Eine entsprechende Formulierung
könnte beispielsweise lauten, dass,,... das Mitbringen von Zigaretten,
E-Liquids, Cannabis, Alkohol und sonstigen Suchtmitteln nicht erwünscht
ist“. „
Für die LEiS-NRW ist die Tatsache, dass das mindestens in diesem Punkt missglückte
Bundesgesetz den Schulen keine Möglichkeit eröffnet, klare Verbote für den Besitz von
Cannabis auszusprechen, ist vollkommen unverständlich. Diese Lücke in den rechtlichen
Rahmenbedingungen stellt eine ernsthafte Schwachstelle in unserem Bildungssystem dar und
behindert die Schulen in ihrem wichtigen Auftrag, unsere Kinder und Jugendlichen zu
schützen.
„Es ist übergreifender Konsens, dass Schulen einen maßgeblichen Einfluss auf die
Entwicklung und das Wohlergehen unserer Kinder und Jugendlichen haben. Sie sind nicht nur
Orte des Lernens, sondern auch der sozialen Interaktion und persönlichen Entwicklung. Daher
ist es von großer Bedeutung, dass Schulen sichere und förderliche Umgebungen bieten, frei
von vermeidbaren Gefahren, die das Wohlbefinden und die Entwicklung der Schüler*innen
gefährden könnten.“ erklärt Sven Pitzer stellv. Vorsitzender der LEiS-NRW.
Die Schäden, die durch den Konsum von Betäubungsmitteln wie Cannabis bei jungen
Menschen entstehen können, sind gut dokumentiert und alarmierend. Es ist wissenschaftlich
belegt, dass der Konsum von Cannabis die Gehirnentwicklung stört, zu kognitiven
Beeinträchtigungen führen kann und das Risiko für psychische Erkrankungen erhöht.
Angesichts dieser Fakten ist es unverantwortlich, Schulen der Möglichkeit zu berauben, klare
und durchsetzbare Verbote für den Besitz von Cannabis auszusprechen.
„Wir unterstützen präventive Maßnahmen zur Drogenprävention in Schulen, jedoch müssen
diese durch konkrete und verbindliche Regelungen gestützt werden. Es ist nicht ausreichend,
lediglich darauf zu vertrauen, dass Schulen „präventiv agieren“, ohne ihnen die rechtlichen
Mittel zur Verfügung zu stellen, um diese Prävention auch effektiv umzusetzen.“ führt Sven
Pitzer weiter aus.
In Anbetracht des alarmierenden Anstiegs des Drogenmissbrauchs unter Jugendlichen ist es
dringend erforderlich, dass die Landespolitik handelt und die rechtlichen
Rahmenbedingungen anpasst, um den Schulen die notwendigen Mittel zur Verfügung zu
stellen, um eine suchtmittelfreie Umgebung zu gewährleisten.
„Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor den Gefahren des Drogenmissbrauchs
genießt Priorität. Als LEiS-NRW fordern wir daher entschieden eine Überarbeitung der
Gesetzeslage, um den Schulen die Unterstützung und den rechtlichen Handlungsspielraum zu
geben, den sie benötigen, um diesem wichtigen Auftrag gerecht zu werden.“ ergänzt Kathrin
Adler-Becker stellv. Vorsitzende der LEiS-NRW.
Es steht zu viel auf dem Spiel, um untätig zu bleiben!
Für Rückfragen und den weiteren Dialog stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Team Vorstand
LEiS-NRW e.V.
Harald A. Amelang
amelang@leis-nrw.de
01577 – 58 49 450
http://www.leis-nrw.de

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