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Pressemitteilung Zentraler Abschluss in Coronazeiten?

Pressemitteilung

Zentraler Abschluss in Coronazeiten?

 

Nach dem Entwurf zum BildungssicherungsG beabsichtigt das Ministerium für Schule und Bildung zu den Regelungen vor Corona zurückzukehren und die Abschlüsse nach der 10. Klasse mit einer Zentralen Abschlußprüfung zu vergeben.

Vor dem Hintergrund der Pandemie sieht die Landeselternschaft der Integrierten Schulen (LEiS) darin einen völlig falschen Ansatz Bildung zu definieren.

„Es ist nicht Zeichen von Bildung, eine bestimmte Prüfung einheitlich abzulegen“, so der stellvertretende Vorsitzende der Landeselternschaft der integrierten Schulen Steffen Bundrück. „Bildung ist nicht eine Anhäufung eines speziellen Fachwissens, sondern die Fähigkeit sich Lernstoff anzueignen.“

Die Unterrichtsbedingungen in den jetzigen 10. Klassen, die seit der Schulschließung vor einem Jahr vorliegen, sind zwischen den einzelnen Schulen in NRW nicht vergleichbar. Bereits im 2. Halbjahr des Schuljahres 2019/2020 hatten einige Schüler*innen keinen richtigen Fachunterricht mehr. In anderen Schulen hatte man sich viel schneller auf die Coronabedingungen eingestellt. „Sogar innerhalb einzelner Schulen ist der Unterschied in der Beschulung des letzten Jahres, von Klasse zu Klasse, so gravierend, dass wir nicht mehr von fairen Prüfungsbedingungen ausgehen können“ so der Vorsitzende der Landeselternschaft integrierter Schulen (LEiS) Ralf Radke.

Als die Schulen für 8 Wochen im Januar 2021 in den Distanzunterricht gingen, waren die Bedingungen im Land vollkommen verschieden. Manche Schüler*innen bekamen wöchentlich Aufgabenblätter, ohne diese korrigiert zu bekommen. Andere Schüler*innen hatten vollen Unterricht über digitale Medien.

Die Ausgangslage ist dermaßen uneinheitlich, dass einheitliche Klausuren nicht fair gestaltet werden können, egal wie der Unterricht bis zu den zentralen Abschlussprüfungen gestaltet wird. Diese Prüfungen zählen zu 50 % zu den Abschlussnoten, die über den weiteren Bildungsverlauf entscheiden. Mit dem geplanten Gesetz werden Schüler*innen nicht die Bildung gesichert, sondern vielmehr der weitere  Bildungsweg blockiert.

 

Für Fragen stehe wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Mit besten Grüßen


Ralf Radke

Vorsitzender

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