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Pressemitteilung Verbändebrief Schuljahr20/21
Pressemitteilung
Verbändebrief Schuljahr20/21
Wünsche und Forderungen für das neue Schuljahr
Köln, 18.08.2020
Sehr geehrte Frau Korte,
sehr geehrter Herr Rock,
sehr geehrte Frau Müller-Rech,
sehr geehrter Herr Ott,
sehr geehrte Frau Beer,
sehr geehrter Herr Seifen,
in den letzten Tagen haben die unterzeichnenden
Elternverbände intensiv über die Möglichkeiten debattiert,
wie die Schüler*innen angesichts der Pandemielage
beschult werden können. Unsere zentralen Anliegen haben
wir hier auf Basis unserer Erfahrungen und der
Rückmeldungen vieler Eltern für Sie zusammengefasst.
1 Wünsche zur sofortigen Umsetzung
Insgesamt eine übersichtliche Tabelle (Risikogruppen,
Maskenpflichten und Freiheiten, Abstand, Präsenzrecht,
Belüftung, Regeln zur klaren und einfachen Übersicht für
alle Anwender, insb. Lehrer, wenn notwendig für jede
Schulform
2 Infektionsschutzmaßnahmen:
- Die aktuelle Maskenpflicht wird nur aufgrund der
Nichteinhaltung der Abstandsregelungen bis Ende
August hingenommen, bis dahin müssen
Alternativmodelle mit Abstandsregeln schul-
individuell abgestimmt werden.
- Möglichst tägliche Beschulung, mindestens alle zwei
Tage (*)
- Wenn nicht anders möglich soll stundenreduziert
unterrichtet werden.
- Unterricht darf nur in ausreichend belüfteten
Räumen stattfinden.
- Der Unterricht muss so organisiert werden, dass die
anderen Infektionsschutzmaßnamen eine
Maskenpflicht überflüssig machen.
- Das Infektionsrisiko für Kinder ist bei allen
Maßnahmen zu beachten.
(*) An Tagen, an denen kein Präsenzunterricht stattfindet, muss ein Betreuungsangebot für
die Klassen 1-6 und für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf angeboten werden.
3 Testen:
- An den weiterführenden Schulen soll ein wöchentlicher Pooltest in den festen
Lerngruppen (incl. Personal) durchgeführt werden.
- Vor der Umsetzung des wöchentlichen Pooltests soll ein Probetestverfahren
an 20 Schulen stattfinden.
- In Primarstufe sollen Pooltests bei den Beschäftigten durchgeführt werden.
- Das Testen soll in den Schulen erfolgen.
4 Unterrichtskonzepte
- Verschiedene Unterrichtsmodelle unter der Berücksichtigung der örtlichen
Begebenheiten sollen möglich sein.
- Wenn nötig gilt es hybride Modelle (Präsenz/Lernen auf Distanz)
anzuwenden.
- Neben den bisherigen Anstrengungen eine digitale Infrastruktur in den
Schulen bereitzustellen, braucht es eine klare Rahmenvorgabe bezüglich der
Verwendung der digitalen Medien und entsprechender pädagogischer und
didaktischer Konzepte.
- Gewährleistung einer Kernbetreuung (mind. 1-6 Klasse / für Kinder mit
sonderpäd. Förderbedarf darüber hinaus).
- Verstärkte Nutzung außerschulischer Lernorte um die Einhaltung von
Abständen zu vereinfachen bzw. zu ermöglichen.
- Politische Entscheidung für eine digitalisierte Schule
o Die konkrete Umsetzung der Vision einer Schule in einer zunehmend
digitalisierten Welt soll in einer Enquete-Kommission zum Thema „Eine
auf den Menschen bezogene Bildung in einer zunehmend digitalisierten
Welt“ entwickelt werden.
o Digitale Endgeräte für alle Beteiligten müssen durch den Schulträger
gehostet und gewartet werden.
o Digitale Endgeräte sind Lernmittel und unterliegen der
Lernmittelfreiheit.
5 Abschlüsse/Lernzielerreichung
- Schaffen von Alternativen zu zentralen Prüfungen.
- Die Beschulung der anderen Jahrgänge darf nicht unter den Prüfungen der
Abschlussjahrgänge leiden.
- Eventuelles Abrücken vom Dogma der Standardsicherung für das laufende
Schuljahr.
- Flexiblere Gestaltung von Lernabschnitten und Leistungsbewertungen durch
die Schule (bei Corona bedingten Beeinträchtigungen des Schulbetriebs)
- Negative Bewertung der Leistung für Schüler*innen für den Distanzunterricht
nur bei offensichtlicher Leistungsverweigerung solange keine verbindlichen
Standards vorliegen.
- Ganztag / zusätzliche Schulangebote
o Rhythmisierter Ganztag, der den Kindern Halt und Struktur im
Tagesablauf gibt
o Schule ist mehr als Lernen
- Einbindung außerschulischer Lernorte, Ressourcen und kommunaler
Angebote
o Die kreative Auswahl an Lernorten ((Freilicht-)Museen,…)
6 Schüler*innen mit Behinderungen und mit
sonderpädagogischen Förderbedarf müssen bei allen
Maßnahmen mitgedacht werden.
7 Mitwirkungsrechte
- Es muss deutlich an die Schulen kommuniziert werden, dass auch und gerade
unter Pandemiebedingungen die im SchulG festgeschriebenen
Mitwirkungsrechte einzuhalten sind (siehe auch die Handreichung).
Wir bitten Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit, um Unterstützung bei der Verwirklichung
dieser Wünsche und Forderungen.
Mit besten Grüßen
Erol Celik (Vorsitzender) Elternnetzwerk NRW Integration miteinander e.V.
Andrea Heck (Vorsitzende) Elternverein Nordrhein- Westfalen e.V.
Bernd Kochanek (Vorsitzender) Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen e.V.
(GLGL e.V)
Behrend Heeren (Vorsitzender) Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule–
Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens e.V. (GGG NRW e.V.)
Andrea Honecker (Vorsitzende) Katholische Elternschaft Deutschlands (KED) im
Erzbistum Köln e.V.
Sebastian Sdrenka (Vorsitzender) Landeselternschaft Grundschulen NW e.V.
(LEGS)
Anke Staar (Vorsitzende) Landeselternkonferenz NRW (LEK NRW)
Tanja Speckenbach (Vorsitzende) Landeselternschaft der Förderschulen mit dem
Schwerpunkt geistige Entwicklung e.V.
Ralf Radke (Vorsitzender) Landeselternschaft der integrierten Schulen in NRW e.V
(LEIS NRW e.V.)
Jutta Löchner (Vorsitzende) Landeselternschaft der Gymnasien e.V.
Martin Schulte (Bildungspolitischer Sprecher) DGhK-Regionalvereine in NRW
Eva Thoms (Vorsitzende) Mittendrin e.V.
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