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Pressemitteilung Die soziale Gerechtigkeit und die Bildung gehen flöten

Presseinformation:
Die soziale Gerechtigkeit und die Bildung gehen flöten

Seit Monaten hat das Schulministerium in NRW es versäumt, durch geeignete Maßnahmen das Infektionsgeschehen an unseren Schulen wirksam zu minimieren; nun zwingt die pandemische Lage dazu, den Distanzunterricht unter Aufhebung der Präsenzpflicht anzuordnen.
Als Elternverbände wollen wir die Gesundheit und Sicherheit unserer Kinder, der Lehrkräfte und Mitarbeiter der Schule und all ihrer Familien, nach den Vorschriften des RKI gewährleistet wissen.
Leider ist die Landesregierung von den vereinbarten Maßnahmen mit den Verbänden in einem wesentlichen Punkt abgewichen:
Es fehlt die vereinbarte Einrichtung von Studyhalls. Dort sollten Schülerinnen und Schüler, die Zuhause keine geeignete Lernumgebungen haben, in den Schulen unter Beachtung der RKI-Regeln die Möglichkeit haben, ihren Unterrichtsverpflichtungen nachzukommen. Diese Räume mit einer Beaufsichtigung waren zugesagt und sind nicht
Teil der Maßnahmen.
Insofern müssen kurzfristig die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Betreuung für besonders gefährdete Schulkinder nachgebessert und von den jeweiligen Schulen vorgegeben werden:
● Wenn nur Schülerinnen und Schüler bis zur 6. Klasse eine Möglichkeit zur Betreuung und nur Eltern mit Kindern unter 12 Jahren den Anspruch auf ein Kinderkrankengeld haben, ist zum Beispiel eine Betreuung und Beaufsichtigung von 13jährigen nicht gewährleistet.
● Bei Inanspruchnahme einer Betreuung müsste zuerst eine Kindeswohlgefährdung dem Jugendamt angezeigt werden, damit diese Schulkinder in der Schule betreut werden können. Gerade in dieser prekären Situation bedarf es eines
niedrigschwelligen und schnellen Handelns, um den Betroffenen eine geeignete räumliche Umgebung zu bieten. Die Schulen wissen in der Regel, welche Schülerinnen und Schüler Bedarf haben und einen Lernplatz benötigen.
● Grundschulkinder, deren Grundlagen für das weitere Lernen gelegt werden, brauchen dringend, wenn auch der Pandemie geschuldet, geringere Sozialkontakte in kleinen Gruppen sowie Austausch und Anleitung durch Fach- und Klassenlehrkräfte.
● Kinder mit Behinderungen, mit geistigen Behinderung oder Kinder in Schulen des gemeinsamen Lernens mit Sonderpädagogischen Förderbedarf können nicht durch sonstiges Personal aufgefangen werden. Für diese begrenzten Ausnahmen muss den Schulen kurzfristig die Möglichkeit gegeben werden, eigenständig gute Konzepte umsetzen zu dürfen, die von allen Beteiligten unter strenger Beachtung der pandemischen Lage und des Hygieneschutzes getragen werden. Wir erwarten schul-individuelle angepasste Lösungen und geeignete Einzelmaßnahmen, um die geltende Regel des Distanzunterrichts nicht zu gefährden. Außerdem erwarten wir dauerhafte und längerfristige Lösungsansätze nach dem 31.01.2021.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
Köln den 09.01.2021
Ralf Radke (Vorsitzender)
Landeselternschaft der integrierten Schulen in NRW e.V. (LEiS-NRW)
Erol Çelik (Vorsitzender)
Elternnetzwerk NRW. Integration miteinander e.V.
Behrend Heeren (Vorsitzender)
GGG – Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens e.V. LV NRW
Bernd Kochanek (Vorsitzender)
Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW e.V.
Andrea Honecker (Vorsitzende)
Katholische Elternschaft Deutschlands (KED) e.V. LV NRW
Eva-Maria Thoms (Vorsitzende)
mittendrin e.V.
Anke Staar (Vorsitzende)
Landeselternkonferenz NRW
Jutta Löchner (Vorsitzende)
Landeselternschaft der Gymnasien in NRW e.V.
Sebastian Sdrenka
Landeselternschaft Grundschulen NW e.V.
Klaus Amoneit (Vorsitzender)
Progressiver Eltern- und Erzieherverband NW e.V.

 

 

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