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Angriff auf die integrierten Schulen in NRW / Auslaufen des Holweide-Erlasses

Presseinformation
Angriff auf die integrierten Schulen in NRW / Auslaufen des Holweide-Erlasses

Nach über zwei Jahren im Amt zeichnet sich immer deutlicher eine Agenda der
Schulministerin ab, die die Arbeit integrierte Schulen zunehmend erschwert:

-  Die „Neuausrichtung der Inklusion“ unzureichend und unausgewogen: Neben den
   bekannten Problemen der Inklusion, müssen vor allem die integrierten Schulen sind,
   die den Teil der Inklusion, der von den Gymnasien zu tragen wäre, zusätzlich
   schultern müssen.
-  Zudem: durch das Aufheben des sog. „Holweide-Erlass“ werden ausgerechnet zwei
   Schulen in ihrer Arbeit behindert, die seit Jahrzenten erfolgreich inklusiv arbeiten und
   zu Modellen mit Strahlkraft wurden.

Wir fordern die Schulministerin auf Sekundar- , Primus- und Gesamtschulen nicht weiter zu
belasten und dafür zu kämpfen, dass der Fortbestand dieser Schulen langfristig gesichert ist.

Vor diesem Hintergrund nimmt die Landeselternschaft der integrierten Schulen in NRW das
Vorhaben des Schulministeriums, den sog. „Holweide Erlass“ aufzukündigen, mit größter
Befremdung zur Kenntnis. Hat doch erst dieser Erlass es den Gesamtschulen Köln-Holweide
und Köln-Höhenhaus seit 1984 ermöglicht besondere Konzepte in Bezug auf die
Fachleistungsdifferenzierung und in Form von Team-Kleingruppenmodellen zu entwickeln,
auszuprobieren und zu leben. Der sog. „Holweide Erlass“ gab den beiden Gesamtschulen
Gestaltungsfreiheit, die sie zu weithin geachteten Schulen mit Vorbildcharakter machten, die
ihre Türen für anhaltende Hospitationswünsche öffneten.

Wiederholt hatten die Schulminister/innen seit 1984 die Ausnahmeregelung verlängert,
schließlich steht die Regelung in Einklang mit Vorgaben der Kultusministerkonferenz, bei der
Nordrhein-Westfalen auch beteiligt ist. Viele der durch den Holweide-Erlass ermöglichten
Aspekte der Programme der beiden Schulen entsprechen exakt den in der international
angesehenen Hattie-Studie beschriebenen Merkmalen für erfolgreiches Lehren und Lernen.

Völlig unverständlich ist die Begründung der Schulministerin, wonach durch die Neufassung
der APO-SI aus dem Jahr 2012 eine Fortschreibung dieser Sonderregelungen schulrechtlich
nicht mehr abgedeckt sind. Dabei geht es hier ausschließlich um schulrechtliche Regelungen
des Landes NRW die, den politischen Gestaltungswillen vorausgesetzt, vom Ministerium und
der schwarz/gelben Regierungsmehrheit im Landtag mühelos zu ändern wären.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
Köln den 27.09.2019

Ralf Radke
Vorsitzende

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