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Abitur 2023: Ohne Plan B in die Prüfungen

Pressemitteilung                                                                             

 

Abitur 2023: Ohne Plan B in die Prüfungen

 

Verärgert aber nicht überrascht reagieren die Eltern auf die kurzfristige Verschiebung der Abiturprüfungen auf den morgigen Freitag. Angesichts der vielen Probleme, die unsere Schulen haben ist es schon sehr bitter, dass das Ministerium ausgerechnet bei der Organisation des Abiturs scheitert, obwohl hier der Fokus der Bildungspolitik liegt.

 

Dabei ist es noch nicht einmal so entscheidend, warum der Download der Prüfungsaufgaben nicht funktioniert hat. Dies ist angesichts der angespannten Sicherheitslage der IT-Infrastruktur seitdem russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, ein Szenario, mit dem auch das Ministerium rechnen könnte. Das Gravierende ist, dass das Ministerium keinen Plan B in der Schublade hat, mit dem die Prüfungen und der Terminablauf abgesichert sind.

 

„Professionelles und planerisches Vorgehen wäre hier geboten gewesen“, so der Vorsitzende der Landeselternschaft der integrierten Schulen in NRW, Elmar Schmitz. Stattdessen wird das Verfahren auf einen externen Dienstleister abgewälzt, der offenbar auch keinen Plan B hat. Hier zeigt sich, dass Frau Feller ihr Amt in der Tradition ihrer Vorgängerin fortsetzt, in der Entscheidungen fern der Realität getroffen werden. Die Schüler*innen, Eltern und Schulen müssen die Suppe auslöffeln. Hier hätten wir erwartet, dass das Ministerium deutlich mehr Verantwortung für das eigene Tun übernimmt, in dem es z.B. kurzfristig eine Verteilung der Klausuraufgaben über die Bezirksregierungen auf analogem Weg organisiert hätte.

 

Keine fairen Prüfungsbedingungen

 

Dass das MSB eine Verschiebung auf den morgigen Freitag verordnet hat, besitzt einen sehr bitteren Beigeschmack. Zum einen werden viele Schüler*innen durch den angekündigten Streik, u.a. der S-Bahnen, einen deutlich stressigeren Schulweg haben, zum anderen kann die Terminierung auf das Zuckerfest für muslimische Schüler*innen ein großer Nachteil sein, da für diese das Ausweichen auf den offiziellen Nachschreibetermin 09.05.2023 den Spielraum zur Findung eines Nachschreibetermins in einem eventuellen Krankheitsfall, zum Nachteil für die betroffenen Schüler*innen, sehr einschränkt.

 

Auch in der Verwendung der teilweise erfolgreich heruntergeladenen Aufgaben sehen wir unfaire Prüfungsvoraussetzungen, da nicht mehr auszuschließen ist, dass die Aufgaben bereits im Netz verfügbar sind.

 

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

 

Dortmund, den 19.04.2023

 

Elmar Schmitz

-Vorsitzender-

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