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G9 - so nicht !

G9 - so nicht!

Volksbegehren zur Wiedereinführung von G9
Worüber die Initiatoren in der Begründung ihres Gesetzentwurfes schweigen:
Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen sollen mit Unterrichtskürzungen für die Wiedereinführung von G9 an den Gymnasien bezahlen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser Presseinformation melden wir uns zu Wort, weil wir in zahlreichen Gesprächen den Eindruck gewinnen mussten, dass viele Menschen in NRW die möglichen Auswirkungen dieses Volksbegehrens auf die integrierten Schulen wie auch auf Haupt- und Realschulen noch nicht wahrgenommen haben oder unterschätzen. Auch in der Berichterstattung über die Initiative wurden diese Aspekte des Volksbegehrens bisher kaum aufgegriffen.

•    Jedem Wahlberechtigten und jeder Wahlberechtigten sollte klar sein, dass man mit einer Unterschrift für das laufende Volksbegehren nicht nur die Wiedereinführung eines neunjährigen Bildungsgangs für alle Gymnasiastinnen und Gymnasiasten in NRW unterstützt, sondern zugleich eine deutliche Unterrichtskürzung für Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen - und damit für 60% der Schülerinnen und Schüler dieses Landes.

•    Jedem Wahlberechtigten und jeder Wahlberechtigten sollte bewusst sein, dass der Wortlaut des Gesetzentwurfs im Laufe des Verfahrens nicht veränderbar und damit für spätere Verbesserungswünsche unerreichbar ist.

•    Gerade Befürworterinnen und Befürworter von G9 am Gymnasium können ange-sichts der vorliegenden Wahlprogramme der politischen Parteien darauf vertrauen, dass ihr Anliegen Berücksichtigung findet - und zwar in einem ordentlichen Gesetz-gebungsverfahren, das die Anhörung von Experten aus Eltern- Schüler- und Lehrerverbänden einschließt und damit viel besser geeignet ist, unerwünschte Nebenwirkungen einer Wiedereinführung von G 9 auf Dritte zu minimieren.


Details

Die Situation stellt sich folgendermaßen dar:

Zur Finanzierung der Wiedereinführung von G9 an allen Gymnasien des Landes schlägt die Initiative „G9 jetzt“ vor:

„Dem § 12 (des Schulgesetzes - d.V.) wird folgender Absatz 5 angefügt: ‚(5) Der Pflichtunterricht für die Schülerinnen und Schüler beträgt in der Sekundarstufe I maximal 180 Jahreswochenstunden.‘" (Gesetzentwurf der Bürgerinitiative G9 jetzt).

Damit will „G9 jetzt“ die Kürzung des Unterrichts in den Klassen 5 bis 10 für alle Schulen aller Schul-formen auf maximal 180 Stunden durchsetzen. Für Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen bedeutet dies eine Reduzierung der Stundentafel um 8 Stunden und damit eine Unterrichtskürzung um fast 5% in der Sekundarstufe I.

Auch wenn man die Wiedereinführung eines neunjährigen Bildungsgangs am Gymnasium befürwortet: Es gibt keinen logischen oder fachsystematischen Zusammenhang zwischen der Verlängerung der Schulzeit an Gymnasien um ein Jahr und der Kürzung der Zahl der Unterrichtsstunden in der Sekundarstufe I, schon gar nicht für die anderen Schulformen.

Die Gesamtschulen und Sekundarschulen - wir gehen davon aus: auch die Haupt- und Realschulen - haben die Ergänzungsstunden, die zeitgleich mit der Einführung von G8 ausgewiesen wurden, kon-struktiv im Interesse ihrer Schülerinnen und Schüler in ihre Schulprogramme eingebaut, zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler und zur Schärfung ihrer Schulprofile, ganz im Sinne unserer Prüfungsordnung, die beispielhaft für die Gesamtschulen in §19 bekanntlich sagt:

(3) Die Ergänzungsstunden werden vorrangig für einen oder mehrere der folgenden Zwecke ver-wendet:
1. für die Förderung in den Fächern Deutsch, Mathematik, dem Lernbereich Naturwissenschaften, den Fremdsprachen und dem Fach des Wahlpflichtunterrichts,
2. für eine Fremdsprache gemäß Absatz 1 Satz 3,
3. für erweiterte Angebote in den Fächern der Stundentafel,
4. für berufsorientierende Angebote und für Fächer oder Fächerkombinationen im mathematisch-naturwissenschaftlichen und im gesellschaftswissenschaftlich-wirtschaftlichen Schwerpunkt; Schulen mit einem künstlerischen Profil können außerdem Fächer oder Fächerkombinationen im künstlerischen Schwerpunkt anbieten.

Wenn die Regelungen des Gesetzentwurfs von „G9 jetzt“ Eingang ins Schulgesetz finden, werden den Schülerinnen und Schülern im Umfang der Ergänzungsstunden Lernzeiten verloren gehen. Aus unserer Sicht ist ein solcher Eingriff in die Fördermöglichkeiten unserer Schülerinnen und Schüler gerade angesichts der neuen pädagogischen Herausforderungen, denen unsere Schulen sich in Zeiten von Inklusion, Integration und einer sich verändernden Schülerschaft gegenüber sehen, absolut unvertretbar. Es darf aus unserer Sicht nicht sein, dass alle Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit der Reduzierung ihrer Lernzeiten und damit mit einer Verringerung der Chancengleichung für die Wiedereinführung von G9 in der von „G9 jetzt“ gewünschten Form zahlen.


Die Abläufe eines Volksbegehrens oder Volksentscheides in NRW:
Risiken im Verfahren

Die Risiken stecken bei diesem Volksbegehren im Detail, nämlich in den gesetzlich festgelegten Schritten. Wenn der Gesetzentwurf, den „G9 jetzt“ vorgelegt hat, im Rahmen des Volksbegehrens genügend Unterstützer*innen findet, hat der Landtag darüber - und über nichts anderes - zu be-schließen. Anders als bei anderen Gesetzesvorhaben gibt es dann nämlich keine Möglichkeit, den Gesetzesentwurf etwa im Rahmen von Expertenanhörungen noch zu verändern. Der Landtag kann den Text nur unverändert annehmen - oder er muss ihn ablehnen. Wenn der Landtag den Gesetz-entwurf ablehnt, wird er zum Gegenstand einer Volksabstimmung. Auch dabei wird über die Vorlage in unveränderbarer Form abgestimmt: einschließlich der schädlichen Kürzung des Unterrichts aller Schülerinnen und Schüler aller Schulformen der Sekundarstufe I.

Alle im Mai zu Wahl stehenden Parteien schlagen inzwischen in unterschiedlicher Weise die Wiedereinführung neunjähriger Bildungswege für die Gymnasiast*innen in NRW vor. Wer also G9 befürwortet, muss nicht die Initiative von „G9 jetzt“ unterstützen. Ein Gesetzgebungsverfahren im Landtag ist der bessere Weg, weil Sachverstand und Weitsicht hinsichtlich der Wirkungen und Nebenwirkungen einer Veränderung einfließen können.

Vor diesem Hintergrund sind wir derzeit dabei, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, wahlberechtigte Schülerinnen und Schüler der betroffenen Schulen sowie die Öffentlichkeit über die dargestellte Problematik zu informieren.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Radke Vorsitzender der LEiS NRW
Behrend Heeren Vorsitzender der GGG NRW
Dr. Mario Vallana Sprecher der SLV-GE-NRW

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